Für Interessierte ist nebenstehend der Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der Beistandsmöglichkeiten unter Ehegatten und Lebenspartner in Angelegenheiten der Gesundheitssorge und in Fürsorgeangelegenheiten vom 07.09.2016 durch die Bundesländer Baden – Württemberg, Bayern, Brandenburg, Mecklenburg – Vorpommern, Nordrhein – Westphalen, Schleswig – Holstein hinterlegt. Mit dem Gesetz wollen die einbringenden Bundesländer für den Bereich der Gesundheitssorge und in der Fürsorge dienenden Angelegenheiten eine gesetzliche Annahme der Bevollmächtigung zwischen Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern für den Fall geschaffen, wenn der vertretene Ehegatte oder Lebenspartner weder im Rahmen einer ausdrücklichen Vorsorgevollmacht etwas anderes bestimmt noch einen entgegenstehenden Willen geäußert hat. Eine damit unterstellte Grundannahme einer Bevollmächtigung setzt ein durchaus idealistisches Familienbild voraus und dürfte den tatsächlichen Ansatz der rechtlichen Betreuung damit konterkarieren.
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