Die Ausführungsvorschriften über die Tätigkeit der Urkundspersonen bei den örtlichen Betreuungsbehörden - Beglaubigungsvorschriften (AV Beglaub) sind am 30.06.2015 außer Kraft getreten und wurden durch die gleichlautende Fassung vom 01.07.2015 ersetzt. Die AV regelt die Beglaubigung von Vorsorgevollmachten und Betreuungsverfügungen durch die örtlichen Betreuungsbehörden. Ausführungsvorschriften über die Tätigkeit der Urkundspersonen bei den örtlichen Betreuungsbehörden unter: http://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/av/av_beglaub.html
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