Aus der Pressemitteilung der BAGSO zur Veröffentlichung des Rechtsgutachten BAGSO ruft auch Bund und Länder zum Handeln auf Kreisfreie Städte und Landkreise sind verpflichtet, ein Mindestmaß an Beratung und offenen Hilfsangeboten für ältere Menschen zu gewährleisten. Das ist das Ergebnis eines Rechtsgutachtens, das die BAGSO – Bundesarbeitsgemeinschaft der Seniorenorganisationen in Auftrag gegeben hat. Geprüft wurde, welche Verpflichtungen sich für Städte und Kreise als Träger der Altenhilfe aus dem Sozialgesetzbuch (§ 71 SGB XII) ergeben. Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die Vorschrift vor allem auf Angebote für Beratung und Unterstützung zielt, weniger auf Geldleistungen. Die BAGSO fordert Städte und Kreise auf, eine Grundausstattung an Angeboten der offenen Altenarbeit bereitzuhalten. An Bund und Länder appelliert sie, zum Aufbau und zur Qualität der Angebote beizutragen.
„Das Rechtsgutachten zeigt auf, dass offene Altenarbeit keineswegs eine freiwillige Leistung ist, sondern dass kreisfreie Städte und Landkreise solche Strukturen in einem gewissen Umfang vorhalten müssen“, so die BAGSO-Vorsitzende Dr. Regina Görner. „Beratung, Begegnungsstätten und Strukturen zur Förderung von Engagement sollte es an jedem Ort geben, im besten Fall gemeinsam mit älteren Menschen geplant. Denn Vorbeugen ist besser als Nachsorgen – und genau darum geht es bei der offenen Altenarbeit, wie sie in Paragraph 71 beschrieben wird.“ Das Rechtsgutachten untersucht auch die Möglichkeiten von Bund und Ländern, die offene Altenarbeit zu fördern. Vor allem auf der Ebene der Länder sind demnach ergänzende bzw. konkretisierende Regelungen möglich. Dem Bundesgesetzgeber erschwere das sogenannte Durchgriffsverbot weitergehende Regelungen. Möglich wäre es aber, eine Einrichtung zu schaffen, die – vergleichbar der Bundesstiftung Frühe Hilfen – zur Qualitätsentwicklung in der Altenhilfe beitragen könnte. Die BAGSO ruft Bund und Länder auf, im Rahmen ihrer gesetzlichen Möglichkeiten die offene Altenhilfe zu befördern und damit auch gleichwertige Lebensbedingungen sicherzustellen. Das Rechtsgutachten wurde erstellt von Prof. Dr. Johannes Hellermann, der an der Universität Bielefeld einen Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht innehat. Gefördert wurde die Untersuchung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ).
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