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Haushaltsentwurf Berlin 2016/17 - ausgewählte Berichterstattungen zum Einzelplan 11 - Gesundheit und Soziales

Zum Einzelplan 11 - Gesundheit und Soziales liegt eine umfangreiche Berichterstattung der Senatsverwaltungen zu den Fragen des Ausschusses für Gesundheit und Soziales vor. Zum Haushaltsentwurf vgl. nebenstehend verlinkten Artikel sowie zur 1. Lesung im Ausschuss für Gesundheit und Soziales am 31. August 2015 die Einladung gs17-062-e.pdfund das Protokoll gs17-062-ip.pdf.

Ausgewählte Berichterstattungen sind für Mitgliedsorganisationen nebenstehend und ohne Anspruch auf Vollständigkeit der möglicherweise relevanten Berichterstattungen und Roten Nummern als Download hinterlegt, u.a. zu den Themen, dem inhaltlichen Kontext oder Schlagwort:

  • Thema "Personal in der Altenpflege, Überwindung des Fachkräftemangels, Fachkräftegewinnung, Pflegeausbildung, …" ab S. 1 ff :

o    Schulgeld:"Die Übernahme ist ab Schuljahr 2016/2017 zum 01.09.2016 vorgesehen. Hierfür wurden in den Haushaltsplanentwurf des Einzelplans 10 – Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft - für 2016 2.787.000 € und für 2017 8.360.000 € aufgenommen."

o    "Zur Gewinnung neuer AltenpflegeschülerInnen hat die Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales vom 28.03.2014 bis Dezember 2014 die Kampagne zur Aufwertung des Altenpflegeberufes und Steigerung der Ausbildungszahlen in der Altenpflege in Berlin durchgeführt. Die Kampagne wird seit 2013 aus dem Titel 1150/54690 mit ca. 530.000 € finanziert (Schwerpunkt 2014 mit ca. 522.000 €, zur weiteren betraglichen Unterlegung siehe Berichtsauftrag zu lfd. Nr. 70). Die Website der Kampagne wird voraussichtlich noch bis Dezember 2015 betrieben. " Darüber hinaus Bericht zur Altenpflegekampagne 2014 u.a. S. 83ff und Einnahmen für die "sog. Altenhilfepflegekampagne" auf S. 41

  • "Die Zahl der Schülerinnen und Schüler, die eine Ausbildung in der Altenpflege absolvieren, erhöhte sich im Schuljahr 2014/2015 gegenüber dem vorangegangenen Schuljahr von 2.620 Auszubildenden (2013/2014) auf 2.819 Auszubildende (2014/2015). Das entspricht einem Zuwachs von 7,6 Prozent."
  • "Finanzierung Errichtung Pflegekammer und geplante Veranstaltungen Zur Errichtung einer Pflegekammer bedarf es noch der senatsinternen Abstimmung. Vor diesem Hintergrund sind für die Begleitung eines etwaigen Gründungsprozesses einer Pflegekammer in Berlin im DHH-Entwurf 2016/ 2017 keine Ausgaben voranschlagt."
  • Kontext: Tarifsteigerungen bei den ZuwendungsempfängerInnen: "Der vom Senat beschlossene Entwurf zum Doppelhaushalt 2016/2017 berücksichtigt für die zuwendungsfinanzierten Projekte im Bereich der Senatsverwaltung für Gesundheit und Soziales in den kommenden beiden Jahren Mittel für allgemeine Kostensteigerungen. Insgesamt sind im HHJ 2016 Mittel i.H.v. rd. 687 T€ und für 2017 i.H.v. rd. 770 T€ in den entsprechenden Ansätzen enthalten. Erreicht wird dadurch, dass der Zuwendungsbereich an der allgemeinen Kostenentwicklung teilhaben kann.
  • Kontext: Kreative Potenziale des Alters und Landesseniorenbeirat ab S. 15
  • Kontext: Mobilität von Menschen mit Mobilitätseinschränkungen S. 17ff, Übersicht Mobilitätshilfedienste S. 20
  • Kontext "80plus" u.a. S. 22 und Querverweis zur Stärkung u.a. der Projekte Pflegestützpunkte, Pflege in Not oder NPG
  • Kontext "Veröffentlichungen und Dokumentationen" ab S. 41 und zur Broschüre „Neufassung Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz“ S. 43: "Der Senat wartet zuerst das Ergebnis des laufenden Meinungsbildungsprozesses innerhalb der Regierungskoalition zur eventuellen Neufassung des BerlSenG ab, bevor er sich mit diesem befasst und es - sofern noch für die in 2016 bevorstehenden Wahlen der bezirklichen Seniorenvertretungen zeitlich möglich - anschließend umsetzt. Im Haushaltsplanentwurf sind daher bislang noch keine Mittel für eine derartige Informationskampagne vorgesehen."
  • Thema "Evaluation im Integrierten Sozialprogramm (ISP)" ab S. 45ff
  • Kontext Finanzielle Förderung von 12 Betreuungsvereinen ab S. 50 u.. Mit der Aussage "Erneut ausgeschrieben werden die Leistungen der Betreuungsvereine somit 2018 vor Ablauf der Vertragsverlängerung, um ab 2019 eine weiterführende Finanzierung gewährleisten zu können." sowie "Die Stärkung der ehrenamtlichen Betreuung erfolgt durch eine kontinuierliche vertragliche Finanzierung der Betreuungsvereine. Durch den auf drei Jahre angelegten Finanzierungszeitraum mit sich anschließender vertraglich verankerter Verlängerungsoption um weitere drei Jahre erhalten die Betreuungsvereine die zur Förderung der ehrenamtlichen Betreuung notwendige Planungssicherheit."
  • Thema "Steuerung der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen nach dem 6. Kapitel und der Hilfe zur Pflege nach dem 7. Kapitel des SGB XII", u.a. S 65 ff
  • Thema "Externe Durchführung von wissenschaftlichen Evaluationen und Untersuchungen zur Weiterentwicklung von Versorgungsstrukturen" ab S. 68ff zu den Schwerpunkten Kultursensible Pflege, Spezifische Versorgungsansätze von Menschen mit Demenz und Hospiz- und Palliativversorgung
  • Thema "Externe Durchführung der statistischen Zusatzerhebung in Pflegeheimen sowie in Einrichtungen der Kurzzeit- und Tagespflege" ab S. 71
  • Kontext "Veranstaltung zur Novellierung des Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz" ab S. 80
  • Rahmenfördervertrag "Gewährung von Zuwendungen im Integrierten Sozialprogramm (ISP)" ab S. 84 mit Erläuterung des Sachstandes bei den Mobilitätshilfediensten (Mhd) auf S. 86 und den geplanten Zuwendungen im Integrierten Sozialprogramm ab S. 89
  • Kontext "Zuschüsse zur Bildung und Förderung von Stadtteilzentren" ab S. 94
  • Kontext "Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen aus Erbschaften" als Rückblick 2014 ab S. 101
  • Kontext "Zuschüsse an soziale oder ähnliche Einrichtungen" u.a. zu niedrigschwelligen Betreuungsangebote ab S. 104 und einer Aufstellung niedrigschwelliger Beratungsangebote 2014 ab S. 106
  • Thema „Maßnahmenplan pflegende Angehörige“ als Rote Nummer 2027 zur Frage „Wo finden die jeweiligen Handlungsfelder eine konkrete finanzielle Untersetzung im Haushaltsplan“ mit der Erkenntnis aus der Berichterstattung, dass für die „Steuerung und Koordination“ die Fachstelle verantwortlich sei sowie der Aussage „Für die Umsetzung der Handlungsfelder selbst wurden nicht unmittelbar zusätzliche Mittel eingestellt.“ Die „mittelbare“ Verantwortlichkeit liegt bei den verschiedenen Zuwendungsprojekten wie den Pflegestützpunkten, den Mobilitätshilfediensten usw.

 

Verknüpfte Artikel:

 Hauptausschuss: Entwurf des Haushaltsplans 2016/2017 (pdf-Dateien)

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf HH-Beratungen 2016 2017 Ausschuss GesSoz (1.17 MB)

pdf h17-2027-v Maßnahmenplan (17 KB)

 

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