logo

Urteil des Bundesgerichtshof zur Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers

Der Bundesgerichtshof hat ein Urteil zu den Anforderungen an die Beratungspflicht des Sozialhilfeträgers bei deutlich erkennbarem Beratungsbedarf in einer wichtigen rentenversicherungsrechtlichen Frage gefasst.

Mit dem Urteil weißt der BGH auf die Beratungspflicht von Sozialleistungsträgern hin. An dieser Stelle der Hinweis, mit dem Bundesteilhabegesetz wurden insbesondere die Beratungsaufgaben der Träger der Eingliederungshilfe erweitert, zu denen auch gehört, dass die Leistungsberechtigten auf die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung hinzuweisen sind (106 SGB IX).
 

Weitere Informationen zum BGH Urteil können der Pressemeldung  unter folgendem Link entnommene werden:

juris.bundesgerichtshof.de/cgi-bin/rechtsprechung/document.py

 

 

Verknüpfte Artikel:

 


Downloads für Mitglieder:

 


 

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen, um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.

Wir wollen #berlinbessermachen – gemeinsam mit Ihnen! POSITIONEN des Paritätischen Wohlfahrtsverbands Berlin für ein soziales Berlin

www.wir-sind-paritaet.de

Landesseniorenbeirat Berlin

 

Ein Projekt des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes Berlin e.V.  (c) 2023

Impressum | Datenschutz | Kontakt | Sitemap

Diese Webseite nutzt Cookies aus technischen Gründen um Funktionen der Webseiten zu gewährleisten. Indem Sie weiter auf dieser Webseite navigieren erklären Sie sich mit der Verwendung der Cookies einverstanden.