FG ÄM Der Paritätische Gesamtverband: Sehr geehrte Damen und Herren, laut Mitteilung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) können sich die Mehrgenerationenhäuser in Deutschland seit dem 04.07.2011 um weitere staatliche Unterstützung bewerben. Da die Förderung für die ersten Häuser Ende des Jahres ausläuft, habe das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ein Folgeprogramm in Höhe von 50 Millionen Euro bis 2014 aufgelegt. Auch könne in jedem Mehrgenerationenhaus nun auch der neue Bundesfreiwilligendienst geleistet werden. Inhaltlich setzt das Bundesfamilienministerium mit dem Folgeprogramm neue Schwerpunkte für die Arbeit der Mehrgenerationenhäuser: * Alter und Pflege: Beratungsangebote für ältere Menschen, Pflegebedürftige und Demenzkranke und ihre Angehörigen Insgesamt können an dem neuen Programm 450 Mehrgenerationenhäuser teilnehmen, eines für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt. Ziel sei, dass die Häuser wie im bisherigen Aktionsprogramm jeweils einen jährlichen Zuschuss von 40.000 Euro erhalten. Davon werden 30.000 Euro aus Bundes- und ESF-Mitteln zur Verfügung gestellt. Der Anteil der Kommunen in Höhe von 10.000 Euro könne auch durch eine mietfreie Bereitstellung von Räumlichkeiten geschehen. Darüber hinaus seien die Voraussetzungen geschaffen worden, dass jedes Mehrgenerationenhaus Bundesfreiwillige einsetzen und entsprechende Stellen anbieten könne. Weitere Informationen und die Bewerbungsunterlagen finden Sie unter http://www.mehrgenerationenhaeuser.de und http://www.bafza.de Mit freundlichen Grüßen
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Ausschreibung: Bundesfamilienministerium ... Sicherung der Mehrgenerationenhäuser
- Kategorie: A9 Gesetze, Rat & Wissenswertes für ältere Menschen
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