Das Berliner Seniorenmitwirkungsgesetz wurde 2006 beschlossen und 2011 novelliert. Damit wurden die Mitwirkungsmöglichkeiten der Seniorinnen und Senioren am gesellschaftlichen Leben gestärkt und deren politische Interessenvertretung hat einen rechtlichen Rahmen erhalten. Mit der Veröffentlichung der „Leitlinien der Berliner Seniorenpolitik“ im August 2013 wurde die Überprüfung des Gesetzes als ein Vorhaben des Berliner Senats genannt. Die Landesseniorenvertretung Berlin lädt zur Podiumsdiskussion am 28.03.2014 ein. Weitere Information sind nebenstehend als Download hinterlegt. |
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