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Kennzeichnung schwarzes Dreieck in der Packungsbeilage

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) informiert im Rahmen einer Presseerklärung, dass seit September 2013 besonders überwachte Arzneimittel mit einem auf der Spitze stehenden schwarzen Dreieck in der Packungsbeilage gekennzeichnet werden. Die Europäische Union (EU) hat diese neue Kennzeichnung für Arzneimittel eingeführt, die besonders engmaschig überwacht werden. Dies ist in der Regel dann der Fall, wenn weniger Informationen als zu anderen Arzneimitteln zur Verfügung stehen, weil sie beispielsweise neu auf dem Markt sind.

Weitere Informationen im „factSheet“ als Download sowie die aktuelle Liste der Arzneimittel, die unter zusätzlicher Überwachung stehen, unter: http://www.bfarm.de/DE/Pharmakovigilanz/blackSymbol/blackSymbol-node.html;jsessionid=F078EE56D44D9B3E0E2D7F2374E26305.1_cid332

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