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PflStudStG - Gesetzentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom 23.08.2023 und Stellungnahme BAGFW (Ergänzt am 27.09.2023).

Der Entwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz (PflStudStG) vom 23.08.2023 ist nebenstehend als Download hinterlegt. Hib vom 24.08.23 informiert „Gesetzentwurf für duales Pflege-Studium vorgelegt“

Berlin: (hib/BAL) Pflege-Studenten sollen künftig eine der beruflichen Ausbildung entsprechende Ausbildungsvergütung erhalten. Das möchte die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf (20/8105) „zur Stärkung der hochschulischen Pflegeausbildung, zu Erleichterungen bei der Anerkennung ausländischer Abschlüsse in der Pflege und zur Änderung weiterer Vorschriften“ erreichen.

„Mangels einer auskömmlichen Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung kann das vorhandene Potential an Pflegestudierenden derzeit nicht umfassend genutzt werden“, schreibt die Bundesregierung in dem Entwurf und verweist auf die sehr geringe Akademiker-Quote in der Pflegeausbildung in Deutschland. Das langfristige Ziel sei, den Anteil wie vom Wissenschaftsrat empfohlen auf zehn Prozent zu erhöhen.

Das Pflegestudium soll künftig als duales Studium ausgestaltet werden. Das bedeutet, dass Studenten, die eine hochschulische Pflegeausbildung beginnen, mit einem Träger des praktischen Teils der Ausbildung einen Ausbildungsvertrag abschließen. Dieser erhält dafür eine Finanzierung aus einem Ausgleichsfonds.

Die Bundesregierung schreibt: „Damit wird sichergestellt, dass das Pflegestudium neben der beruflichen Ausbildung eine attraktive Alternative darstellt und mehr Menschen mit Hochschulzugangsberichtigung dazu bewegt werden, sich für ein Pflegestudium zu entscheiden. Eine moderne hochschulische Ausbildung in der Pflege mit einer gesicherten Finanzierungsgrundlage ist auch angesichts des akuten Fachkräftemangels in der Pflege ein wichtiger Baustein, damit sich mehr (junge) Menschen für einen Pflegeberuf entscheiden.“

Ferner will die Bundesregierung das Anerkennungsverfahren für Fachkräfte aus dem Ausland vereinheitlichen und vereinfachen. Unter anderem soll ein Verzicht auf eine umfassende Gleichwertigkeitsprüfung zugunsten einer Kenntnisprüfung oder eines Anpassungslehrgangs möglich werden. „Dies entlastet antragstellende Personen wie auch die zuständigen Stellen der Länder gleichermaßen“, erklärt die Bundesregierung.

Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die vorgesehene Änderung, die Finanzierung des praktischen Teils der hochschulischen Pflegeausbildung in das bestehende Finanzierungssystem zu integrieren, schreibt jedoch auch: „Die Bundesregierung wird in diesem Zusammenhang gebeten, eine Übergangsregelung einzuführen, bis die Refinanzierung der Hochschulstudierenden durch die fondsverwaltenden Stellen auf eine solide Daten- und Finanzierungsbasis gestellt werden kann.“

Ferner fordert die Länderkammer in ihrer Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf eine Reihe von Änderungen. Unter anderem geht es dabei um die Möglichkeit einer geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung für Personen, die eine Pflegeausbildung durchlaufen. Der Bundesrat spricht sich hierbei für die Berufsbezeichnung „Pflegefachperson“ aus.

Um Pflegebedürftige zu entlasten, bittet der Bundesrat ferner darum, die Ausbildungsumlage aus der allgemeinen Pflege-Vergütung herauszunehmen. „Dem Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung sind die Kosten der Ausbildung durch einen Steuerzuschuss zu ersetzen“, schreibt der Bundesrat in seiner Stellungnahme.

Den Vorschlag des Bundesrats zur geschlechtsneutralen Berufsbezeichnung lehnt die Bundesregierung ab. Den Vorschlag, die Ausbildungskostenumlage aus den Eigenmitteln herauszunehmen, nimmt sie zur Kenntnis. Dies sei auch im Koalitionsvertrag vereinbart.

Jedoch sei aber auch die Finanzlage des Bundes und die Schuldenregel des Grundgesetzes zu beachten. Ferner weist die Bundesregierung darauf hin, dass bis zum 31. Mai 2024 unter Leitung des Bundesgesundheitsministeriums Empfehlungen für eine nachhaltige Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung erarbeitet werden sollen. Dabei solle auch insbesondere die Ausgabenseite der sozialen Pflegeversicherung berücksichtigt werden.

Einige weitere Änderungsvorschläge des Bundesrats an dem umfangreichen Gesetz will die Bundesregierung prüfen, den Großteil der Vorschläge lehnt sie jedoch ab.

 

Ergänzung 27.09.2023:

Hinterlegt wurde die finale Stellungnahme der BAGFW zum PflegestudiumstärkungsG

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

PflBG/PflStudStG - Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung d. hochschul. Pflegeausbildung, zur Erleichterungen bei der Anerkennung ausländ. Abschlüsse in der Pflege u. zur Änd. weit. Vorschriften (Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG) (ergänzt 16.05.23)


Downloads für Mitglieder:

  pdf 23 0823 Gesetzentwurf Pflegestudiumstärkungsgesetz – PflStudStG 2008105 (2.93 MB)

 

pdf 2023 09 25 BAGFW Stellungnahme GE PflStudG mit ÄÄ (283 KB)

 

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