PflBG Berlin - Handreichung zu Anleitezeiten in der generalistischen Pflegeausbildung

Im Rahmen der UAG Praktische Ausbildung wurde eine Handreichung erarbeitet, die darstellt, wie die in der Pfllegeberufe-Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (PflAPrV) vorgeschriebenen 10 % Praxisanleitung ausgestaltet werden sollten.

Das Positionspapier soll Praxisanleitenden eine Orientierung geben, welche Aufgaben und Tätigkeiten der Praxisanleitung zugerechnet werden können.

 

Verknüpfte Artikel:

Pflegeberufe-Ausbildungs- und -Prüfungsverordnung – PflAPrV


Downloads für Mitglieder:

pdf 21 0112 UAG Praktische Ausbildung Final Anleitezeiten im Sinne der PflAprV (105 KB)

 

Kategorie: 8c Pflegeberufegesetzes (PflBG)
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