Urteil zur Veröffentlichung der PTV (hier LSG Berlin-Brandenburg)

Der Paritätische Gesamtverband gibt  den Beschluss vom LSG Berlin-Brandenburg vom 29.03.2010 (Az.: L 27 P 14/10 B ER) zur Kenntnis.

Er hatte das mit Interesse aufgenommene Urteil bereits vorab wie folgt kommentiert:

Das LSG Berlin-Brandenburg hat mit einer Entscheidung vom 29.03.2010 (Az.: L 27 P 14/10 B ER) den Pflegekassen die Veröffentlichung des Transparenzberichts eines ambulanten Pflegedienstes untersagt. Zur Begründung wies das Gericht auf gravierende inhaltliche und formale Fehler bei der Bewertung der Prüfergebnisse hin. Insbesondere kritisierte das Gericht die Notengebung als intransparent und fehlerhaft. Bei der Bewertung hat der MDK unzutreffend einseitig auf die Dokumentation der Pflegeleistungen abgestellt und die Pflegeergebnisse nicht sorgfältig ermittelt. Schließlich hat der MDK auch die Datengrundlage nur unzureichend erhoben. Das LSG hat außerdem grundlegende Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Umsetzung des gesetzgeberischen Zieles durch die Pflege-Transparenzvereinbarungen geäußert. Diese würden dem Ziel der Darstellung der Ergebnis- und Lebensqualität nicht in ausreichendem Maß gerecht. Angesichts der Grundrechtsrelevanz seien strenge Maßstäbe an das Bewertungsverfahren zu stellen. Dies sei im Hauptsacheverfahren zu klären. Die Entscheidung ist nicht anfechtbar und damit rechtskräftig.


Mit freundlichen Grüßen

Andrea Pawils
Referentin für Altenhilfe und Pflege

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Kategorie: P7b Reformen Pflege & Gesundheit / Rechtsprechung
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