Am 05.01.2023 haben der GKV-Spitzenverband und die Verbände der Pflegekassen auf Bundesebene das „Gemeinsame Rundschreiben zu den leistungsrechtlichen Vorschriften des SGB XI vom 20.12.2022“ veröffentlicht (die pdf-Datei trägt das Datum 05.01.2023).
„Die Spitzenverbände der Pflegekassen haben erstmals in ihrem Gemeinsamen Rundschreiben vom 28.10.1996 zu den für die Pflegekassen relevanten leistungsrechtlichen Bestimmungen des PflegeVG Stellung genommen und dieses Rundschreiben kontinuierlich weiterentwickelt. Im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten des Pflege-Weiterentwicklungsgesetzes zum 01.07.2008 wurde das Gemeinsame Rundschreiben gemeinsam mit dem GKV-Spitzenverband neu aufgelegt. Aufgrund des Inkrafttretens des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes und des Dritten Pflegestärkungsgesetztes erfolgte eine umfassende Überarbeitung. Von daher wurde das Gemeinsame Rundschreiben mit Datum vom 22.12.2016 neu veröffentlicht. Es wird auch weiterhin fortlaufend aktualisiert, zuletzt zum 01.12.2021. Geänderte Kapitel sind durch Angabe des aktuellen Standes auf den Seiten entsprechend gekennzeichnet. Das Gemeinsame Rundschreiben gibt die Rechtslage mit Stand 20.12.2022 wieder.“ Nach unserem Kenntnisstand ist das die erste größere Aktualisierung seit 2019, da keine anderen Gesamtveröffentlichungen erfolgten:
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Verknüpfte Artikel: SGB XI - Gemeinsames Rundschreiben des GKV-SV zu den leistungsrechtlichen Vorschriften (19.12.2019) Quelle und weitere Informationen: GKV-Spitzenverband, Berlin
Downloads für Mitglieder: pdf 22 1220 GKV SGB XI Pflege Gemeinsames Rundschreiben (2.82 MB)
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