WTG - Entwurf Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen (Wohnteilhabegesetz – WTG)

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat am 17.02.2021 das „Gesetz zur Neufassung des Gesetzes über Selbstbestimmung und Teilhabe in betreuten gemeinschaftlichen Wohnformen“ (WTG) als Vorlage zur Beschlussfassung in das Berliner Abgeordnetenhaus eingebracht. Ziel der WTG Novellierung ist, dass die Sicherung der Pflege- und Betreuungsqualität in Pflegeeinrichtungen, Pflegewohngemeinschaften und besonderen Wohnformen für Menschen mit Behinderungen sowie die Stärkung der Selbstbestimmung und des Schutzes der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei stehen vor allem die Sicherstellung einer menschenwürdigen und eigenständigen Lebensgestaltung in diesen Wohnformen im Vordergrund. Wesentliche Inhalte der WTG-Novellierung sind die Neustrukturierung der Kategorien von Pflege-Wohngemeinschaften, die Erweiterung der Pflichten der Leistungsanbieter bei Pflege-Wohngemeinschaften und die Stärkung der Informationsbasis und der Einflussmöglichkeiten der Bewohnerinnen und Bewohner bzw. Nutzerinnen und Nutzer.

 

 

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21 0217 WTG Berlin Gesetzentwurf d18 3420

 

Kategorie: P7a Gesetze / Verordnungen Pflege
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