§ 37 Absatz 3 SGB XI - Aktualisierte Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Abs. 5 SGB XI

Der Qualitätsausschuss Pflege hat Aktualisierte Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche im Mai 2019 beschlossenen. Das BMG hat die Nichtbeanstandung der Beschlussfassung des Qualitätsausschusses Pflege zu den Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche mitgeteilt. Der aktualisierte Empfehlungstext mit Datum 21.05.2019 ist nebenstehend als Download hinterlegt.

Hintergrund: Wenn Familien ihre Angehörigen selbst pflegen, stellen Beratungsbesuche durch Pflegefachkräfte eine regelmäßige Unterstützung dar und sichern die Qualität der Versorgung. Für diese Beratungsbesuche hatten Vertreter von Leistungsträgern und Leistungserbringern bereits im Jahr 2018 einheitliche Qualitätsstandards festgelegt, die nun aktualisiert wurden. Der Qualitätsausschuss Pflege hat mit der jetzt vorliegenden Anpassung der Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 SGB XI die aus dem Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG) resultierenden Datenschutzanforderungen umgesetzt. Die Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche umfassen z.B. Vorgaben zu Beratungsinhalten und zur Qualifikation der Berater.

Weitere Informationen:

Aktualisiertes Formular unter:

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 37 Absatz 3 SGB XI - Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche - Überarbeitetes Nachweisformular (7/2019)

§37.3 SGb XI - Empfehlungen zur Qualitätssicherung der Beratungsbesuche nach § 37 Absatz 3 SGB XI vom 29.05.2018 ... (9/2018)


Downloads für Mitglieder:

pdf 20190716 PM qsa Beratungsbesuche (107 KB)

pdf §37 SGB XI Empfehlungen gem Beschluss eQAP vom 29 05 2018 zuletzt geändert am 21 05 2019 (172 KB)

 

 

Kategorie: P5 Fachinfos Pflege
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