Als Download für Mitglieder sind die im Rahmen der AG § 75 SGB XI erfolgten Änderungen im Kontext des IPReG hinterlegt (inhaltliche Änderungen, die sich aus den Bestimmungen des IPReG ergeben): - die Vergütungsvereinbarung nach § 85 SGB XI (betrifft Anlagen B und C zum Rahmenvertrag), - die Vereinbarung über die Refinanzierung der Ausbildungsvergütung nach § 82a SGB XI, - das zu gehörige Anschreiben sowie - die Vergütungsvereinbarung über Vergütungszuschläge für pflegesatzrelevante Aufwendungen für ehrenamtliche Unterstützung nach § 82b SGB XI Die Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben zur Übernahme der bisher von den Versicherten zu zahlenden Eigenanteile durch die zuständige Krankenversicherung hat rückwirkend zum 29.10.2020 zu erfolgen. |
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Verknüpfte Artikel: IPReG - Entwurf der überarbeiteten Begutachtungs-Richtlinie: Beteiligungsverfahren Downloads für Mitglieder: 20 1204 Bln stat VergVE §85 2020 AnlB C pdf 20 1204 Bln stat VergVE §82a (30 KB) |