§ 114b SGB XI - Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen

Die  „Verordnung zur Aussetzung der gesetzlichen Pflicht zur Erhebung, Übermittlung und Veröffentlichung von indikatorenbezogenen Daten in vollstationären Pflegeeinrichtungen“ wurde am 11.01.2021 im Bundesanzeiger verkündet und ist damit rückwirkend zum 1. Januar 2021 in Kraft getreten: https://www.bundesanzeiger.de/pub/publication/lWiYrEqoI2bqKDtCmbK/content/lWiYrEqoI2bqKDtCmbK/BAnz%20AT%2011.01.2021%20V1.pdf?inline.

Demnach ist die Veröffentlichung der Indikatoren weiter ausgesetzt, zunächst bis zum 31.03.2021.

 

Ergänzung  am 19.01.2021:

Aufgrund des Infektionsschutzgesetzes ist es dem Verordnungsgeber derzeit nicht möglich, eine längere Aussetzung bis zur Jahreshälfte 2021 – wie von uns gefordert - vorzunehmen. Eine Verlängerung wird es aber entsprechend der pandemischen Lage geben, wovon zum gegenwärtigen Zeitpunkt auszugehen ist.

 

Zudem wurde mit der Datenauswertungsstelle das weitere Verfahren abgestimmt. Für die Umsetzung wurden dort entsprechende FAQ veröffentlicht. Die FAQ finden Sie unter: https://das-pflege.de/faq

Den Einrichtungen stehen zwei Optionen der Erhebung im Webportal der Datenauswertungsstelle Pflege zur Verfügung:

1. Die freiwillige Nutzung des regulären, festgelegten Stichtages.

2. Die stichtagsunabhängige Erhebung analog der Erprobungsphase (die Freischaltung erfolgt durch die DAS schnellstmöglich in der 3. KW).

Eine Veröffentlichung findet in jedem Fall bis zum 31.03.2021 nicht statt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

§ 114 SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) für die vollstationäre Pflege

Pflege-Rettungsschirm - COVID-19 Krankenhausentlastungsgesetz - Bundesgesetzblatt und weitere Erläuterungen zum "Pflege-Rettungsschirm"

Downloads für Mitglieder:

pdf Verordnung & Begründung Aussetzung Erhebung von Qualitätsdaten (30 KB)

 

pdf DAS - ANLAGE 1 E Mail Benachrichtigung Pflegeeinrichtungen (91 KB)

pdf DAS - ANLAGE 2 Information auf Webseite zur Umsetzung der Rechtsverordnung (88 KB)

 

Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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