§ 113 SGB XI MuG KUPF - Überarbeitete Maßstäbe und Grundsätze für die Kurzzeitpflege in Kraft getreten

Die Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität, die Qualitätssicherung und -darstellung sowie für die Entwicklung eines einrichtungsinternen Qualitätsmanagements nach § 113 SGB XI in der Kurzzeitpflege vom 08.09.2020 sind am 30. November 2020 im amtlichen Teil des Bundesanzeigers veröffentlicht wurden. Die Vereinbarung trat somit am Dienstag, den 01.12.2020 in Kraft.
Die Überarbeitung der Fassung vom 31.05.1996 war einerseits aufgrund der Entwicklungen in diesem Bereich erforderlich geworden, andererseits wurde dies im Zuge der vom Gesetzgeber vorgesehenen Entwicklung der Qualität in der stationären Pflege gemäß § 113b Absatz 4 Satz 2 Nr. 1 und 2 SGB XI zwingend.

Die im September 2018 vorgelegten Empfehlungen für die Instrumente und Verfahren zur Qualitätsprüfung sowie für die Qualitätsberichterstattung in der stationären Pflege bildeten die Grundlage für die Anpassung der Maßstäbe und Grundsätze für die Qualität gemäß § 113 SGB XI. Dies wurde nun auch für die Kurzzeitpflege vollzogen.

Die beigefügte Synopse der in der BAGFW zusammengeschlossenen Verbände stellt die alte Fassung von 1996 mit der neuen Fassung von 2020 übersichtlich gegenüber. 

 

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20 0908 §113 Maßstäbe und Grundsätze für die Kurzzeitpflege

pdf 20 1202 MuG Kurzzeitpflege Synopse BAGFW (270 KB)

 

Kategorie: P3 Qualitätsentwicklung
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