CoronaImpfV - Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung im Bundesanzeiger am 23.05.2022 veröffentlicht

Die Fünfte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung ist am 23.05.2022 im Bundesanzeiger veröffentlicht worden. Die Verordnung tritt mit Ablauf des 25. November 2022 außer Kraft.

Ergänzend ist die gemeinsame Stellungnahme der BAGFW zum Referentenentwurf hinterlegt.


Die Änderungen betreffen im Wesentlichen:

  • die Verlängerung der Geltungsdauer der Verordnung (31. Mai 2022) bis zum 25. November 2022,
  • die Erweiterung des Anspruchs auf COVID-19-Schutzimpfung um die Möglichkeit der Durchführung weiterer Schutzimpfungen für Geflüchtete durch die von den zuständigen Stellen der Länder betriebenen Impfzentren oder mobilen Impfteams (Anspruch auf Schutzimpfung in niedergelassenen Praxen auf Grundlage der §§ 4 AsylbLG und 20i SGB V bleibt davon unberührt) sowie
  • die Aufnahme zahnärztlicher Praxen in den Kreis der eigenständigen Leistungserbringer gem. § 3 CoronaImpfV.
 

Verknüpfte Artikel:

CoronaImpfV / TestV : Zweite Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Impfverordnung und der Coronavirus-Testverordnung im BAnz veröffentlicht (Stand 11.01.2022)

CoronaImpfV – Referentenentwurf zu Anpassungen der Verordnung zum Anspruch auf Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS-CoV-2 Coronavirus-Impfverordnung vorgelegt (Stand 06.08.2021)

Downloads für Mitglieder:

22 0523 5 VO AEnderung CoronaImpfVTestV BAnz

pdf 22 0506 BAGFW Stena 5 Änd ImpfV (185 KB)

pdf 22 0502 RefE 5 ÄndV CoronaImpfV (230 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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