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IfSG/§ 20a Abs 7 - BMG Hinweis Verfahren zum Impfquotenmonitoring, Anschreiben RKI sowie FAQ (Stand 20.05.2022)

20.05.2022 Ergänzt wurden die FAQ des RKI zur Meldepflicht gemäß IfSG §20a Abs. 7

 

Nebenstehend im Downloadbereich der Hinweis des BMG zum Verfahren des Impfquotenmonitorings (vollstationär / teilstationär). Das Schreiben des RKI wurde an Einrichtungen direkt versandt.

Hinweis: Die Änderung im SGB XI bzw. die Ergänzung des § 72 Absatz 3 SGB XI um die neue Nummer 6 wurde sowohl auf Bundesebene u.a. in der Stellungnahme als auch auf Landesebene kritisiert. Eine Nicht-Übermittlung von Daten nach § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz kann Konsequenzen für den Versorgungsvertrag nach § 72 SGB XI haben.  Auch soll dies der MDK überprüfen.

Konkretes zur Umsetzung ist uns bisher weder auf Bundes- noch auf Landesebene bekannt (gewesen), so dass vorerst die kombinierte Bitte des RKI „Meldepflicht stationärer Pflegeeinrichtungen gemäß § 20a Abs. 7 IfSG und freiwillige Erfassung von Daten zur COVID-19-Situation.“ beachtet werden sollte.

Aus dem Begleitschreiben des BMG:

"[...] kann Ihnen in Bezug auf die Pflicht zur Mitteilung von Informationen zum Impfstatus von Beschäftigten und Bewohnerinnen und Bewohnern in stationären Pflegeeinrichtungen gemäß § 20a Absatz 7 Infektionsschutzgesetz mitteilen, dass das Robert Koch-Institut heute beigefügtes Schreiben und eine ausführliche Erläuterung zum Verfahren des Impfquotenmonitorings an die Einrichtungen postalisch auf den Weg gebracht hat. Diese beiden Informationen übermittle ich Ihnen daher zu Ihrer Kenntnis. Zudem wird es auf der Registrierungsseite des RKI eine Ausfüllhilfe zum Ausfüllen des Fragebogens geben.

Das Verfahren gliedert sich in einen verpflichtenden und einen freiwilligen Teil der Datenerhebung. Das BMG bittet Sie, das RKI bei der Datenerhebung zu unterstützen und die Pflegeeinrichtungen auch zu einer Teilnahme an der freiwilligen Datenerhebung zum Impfen und Testen zu motivieren. Hierdurch können wertvolle Informationen generiert werden, die auch für die Arbeit im BMG für die Pflege sehr wertvoll und hilfreich sind.

Wichtig: Falls Einrichtungen kein Anschreiben des RKI erhalten haben sollten, können diese sich über das Postfach: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! beim RKI melden.

Ergänzend weise ich zudem auf die RKI-Homepage zum Impfquotenmonitoring hin; u.a. finden Sie dort die Ergebnisberichte zu den bisherigen freiwilligen Impfquotenerhebungen: https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Monitoring_Covid-19_Impfen_Langzeitpflege.html

https://www.rki.de/DE/Content/Infekt/Impfen/ImpfungenAZ/COVID-19/Monitoring_Covid-19_Impfen_Langzeitpflege.html. "

 

 

Verknüpfte Artikel:

RKI - 5. Report zum Projekt "Monitoring der COVID-19- und Impfsituation in Langzeitpflegeeinrichtungen"


Downloads für Mitglieder:

pdf 22 0511 Meldepflicht IfSG §20a Abs 7 FAQ (728 KB)

 

22-0503 Anschreiben RKI Pflegeeinrichtungen 03 05 2022

22-0505 Ausfüllhilfe Gesetzliche Meldepflicht §20a 05 05 2022

 

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