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RKI - Freiwilliges Monitoring der Impfsituation in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten ab Mitte März 2022

Seit Oktober 2021 wurde vom Robert Koch-Institut bereits eine regelmäßige Erhebung im stationären Bereich zum „Monitoring von COVID-19 und der Impfsituation in Langzeitpflegeeinrichtungen“ durchgeführt. Im Deutschen Bundestag wird in der kommenden Woche über den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes und anderer Vorschriften diskutiert und entschieden. Darin ist auch eine Regelung zur verpflichtenden Erhebung für den Bereich der voll- und teilstationären Pflege enthalten.

Daten zur COVID-19-Impfung werden zwar bundesweit über das digitale Impfquotenmonitoring (DIM) erfasst, Informationen zur Impfsituation speziell in Pflegeeinrichtungen, also auch bei ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten sind hier jedoch nicht abgebildet. Daher wird eine Erhebung nun auch für ambulante Pflege- und Betreuungsdienste angeboten.

Die Befragung in ambulanten Pflege- und Betreuungsdiensten ist primär auf die Erfassung des Impf- und Genesenenstatus der Beschäftigten ausgerichtet, es können jedoch optional entsprechende Angaben auch zu den Betreuten gemacht werden. Optional sind auch Angaben zum Auftreten von COVID- 19-Fällen bei Beschäftigten/Betreuten.

Die Versendung der Einladungen an die ambulanten Pflege- und Betreuungsdienste und der Start der Erhebung sind für Mitte März 2022 geplant. Die Einrichtungen können jedoch auch zu einem späteren Zeitpunkt (z.B. im April) mit der Teilnahme starten. Die gewünschten Angaben beziehen sich jeweils rückwirkend auf den Vormonat (z.B. im März werden die Angaben für den Monat Februar erfragt).

Weitere Informationen finden sich in der Kurzinformation im Downloadbereich.

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 22 0311 RKI - Kurzinformation Impfmonitoring in ambulanten Pflege und Betreuungsdiensten (162 KB)

 

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