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G-BA - Sonderregelung zur telefonischen Krankschreibung verlängert bis 30. September 2021 (Stand 17.06.2021, aktualisiert am 16.07.2021)

Aktualisierung am 16.07.2021:

Der Beschluss wurde im Bundesanzeiger veröffentlicht und trat am 1. Juli in Kraft.

 

Bei leichten Atemwegserkrankungen können sich Versicherte auch weiterhin telefonisch krankschreiben lassen. Die dafür notwendige Sonderregelung zur Feststellung der Arbeitsunfähigkeit hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) heute am 17.06.2021 um 3 Monate verlängert.

Sie gilt nun bis zum 30. September 2021.

Auch wenn die Infektionszahlen deutlich zurückgehen, ist noch immer ein bundesweit relevantes COVID-19-Infektionsgeschehen zu verzeichnen. Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung sind daher nach wie vor notwendig. Mit der Sonderregelung können Versicherte, die an leichten Atemwegserkrankungen leiden, telefonisch bis zu 7 Tage krankgeschrieben werden. Für weitere 7 Kalendertage können niedergelassene Ärztinnen und Ärzte eine Folgebescheinigung der Arbeitsunfähigkeit telefonisch ausstellen. Wichtig bleibt: Ärztinnen und Ärzte müssen sich durch eine eingehende telefonische Befragung persönlich vom gesundheitlichen Zustand der Versicherten oder des Versicherten überzeugen und prüfen, ob gegebenenfalls doch eine körperliche Untersuchung notwendig ist.

Weitere Informationen auf der Webseite des G-BA:

https://www.g-ba.de/presse/pressemitteilungen-meldungen/961/

 

 

Verknüpfte Artikel:

G-BA/GKV-SV: Corona-Sonderregeln für verordnete Leistungen verlängert bis Ende Juni/September

 


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