SenGPG - Sachstand: Sechste Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung (Stand 16.06.2021)

Zur Vorlage zur Kenntnisnahme im Abgeordnetenhaus ist die Sechste Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung am 16.06.21 bekannt geworden.

Einziger Regelungsinhalt ist die erneute Verlängerung der bekannten bestehenden Verordnung bis zum 03.07.2021.

 

Einzelbegründung in der Verordnung:

Die Verordnung wird bis zum 03. Juli 2021 verlängert. Eine Begrenzung der Geltungsdauer von Verordnungen aufgrund § 32 in Verbindung mit § 28 Absatz 1 und § 28a Absatz 1
Infektionsschutzgesetz ist in § 28a Absatz 5 Infektionsschutzgesetz und § 5 Absatz 2 Satz 1 Berliner COVID-19-Parlamentsbeteiligungsgesetz vorgegeben. Die starke Begrenzung der Geltungsdauer der getroffenen, strengen Maßnahmen stellt sicher, dass die Einschränkungen nicht länger als notwendig und nicht losgelöst von der jüngsten Entwicklung der Lage der Pandemie Anwendung finden. Aufgrund der derzeitigen Entwicklung der pandemischen Lage
ist es geboten, die Geltungsdauer der in der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung getroffenen Regelungen, um weitere Wochen zu verlängern.

 

 

Verknüpfte Artikel:

SenGPG - Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung 29.05.2021

InfSchMV Berlin - 3. SARS-CoV-2-Infektionsschutz-maßnahmenverordnung ab 18.06.2021

 

Downloads für Mitglieder:

21 0615 Abgh Vorlage 6ÄndVO 2PflegeCovid19VO d18 3877

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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