InfSchMV Berlin - 8. Änderung der 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 04.06.2021

Pressemitteilung vom 01.06.2021

 

Der Senat hat sich am 01. Juni 2021 auf folgende Änderungen in der Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung verständigt. Die neue Verordnung gilt ab dem 4. Juni 2021.

Kontaktbeschränkungen:

  • Kontaktbeschränkungen drinnen 6 Personen aus drei Haushalten (plus Kinder bis 14)
  • Kontaktbeschränkungen draußen 10 Personen aus fünf Haushalten (plus Kinder bis 14)

Alkoholbeschränkung:

  • Verbot von Abgabe, Ausschank und Verkauf von Alkohol von 0 Uhr bis 5 Uhr (statt 23-5 Uhr)

Veranstaltungen:

  • Veranstaltungen im Freien bis zu 500 Personen
    (ab 250 Personen generell Testpflicht, darunter abhängig vom Hygienekonzept)
  • Veranstaltungen in geschlossenen Räumen bis zu 100 Personen
    (ab 11 Personen Testpflicht)
  • Ausnahmen mit mehr Personen möglich bei maschineller Lüftung und nach Hygienerahmenkonzept Kultur sowie für Pilotprojekte
  • Private Veranstaltungen aus besonderem Anlass wie Trauerfeiern, Hochzeiten und Taufen mit bis zu 50 Personen im Freien und in geschlossenen Räumen, Testpflicht ab 11 Personen
  • Singen in geschlossenen Räumen nach Maßgabe Hygienerahmenkonzept zulässig

Kulturelle Veranstaltungsorte:

  • Kinos, Theater, Opern- und Konzerthäuser etc. dürfen wieder öffnen. Regeln wie bei Veranstaltungen

Freizeitangebote:

  • Freizeitangebote im Freien (Kletterwald etc.) mit Reservierungs- und Testpflicht
  • Innenbereiche Zoo, Tierpark, Botanischer Garten mit Reservierungs- und Testpflicht

Sport:

  • Sport im Freien in Gruppen ohne Zahlenbeschränkung, Testpflicht für Erwachsene
  • Sport in geschlossenen Räumen in Gruppen von maximal 10 Personen, Testpflicht für Erwachsene
  • Fitness-, Sport- und Tanzstudios mit Personenbegrenzung, Terminbuchung und Testpflicht
  • Wettkämpfe im Freien in allen Sportarten mit Testpflicht und ohne Zuschauer
  • Wettkämpfe für Profisport mit Zuschauern, Personenobergrenzen und Testpflicht

Einzelhandel:

  • Gesamter Einzelhandel ohne Testpflicht
  • Flohmärkte und Kunstmärkte sowie Spezialmärkte dürfen öffnen

Gastronomie:

  • Gastronomie innen mit Personenbegrenzung, Reservierungspflicht, Testpflicht
  • Gastronomie außen ohne Testpflicht

Hotels:

  • Touristische Übernachtungen möglich ab 11.06. , Testpflicht

Hochschulen:

  • Öffnung Bibliotheken, PC-Pools und Arbeitsräume sowie Präsenzveranstaltungen in Kleingruppen an Hochschulen mit Hygienekonzept
  • Mensenöffnung analog zu Gastronomie

 

Die aktuell gültige Fassung findet sich hier:

https://www.berlin.de/corona/massnahmen/verordnung/

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

InfSchMV Berlin - 7. Änderung der 2. SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaß-nahmenverordnung voraussichtlich ab 19.05.2021


Downloads für Mitglieder:

21 0602 Abgh Vorlage 8ÄndVO zur 2SARS COVIDInfekschutzMaßnahmenVO d18 3782

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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