SenGPG - Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung 29.05.2021

Aktualisierung 1.6.21: Die ergänzte Vorlage der SenGPG an das Abgeordnetenhaus vom 01.06.21 zur Fünften Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung enthält eine Begründung für die Nichtänderung.

 

Eine minimalistische Fünfte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ist am 29.05.21 im Gesetz- und Verordnungsblatt veröffentlicht worden. Ausschließlicher Regelungsinhalt ist die Verlängerung der aktuell geltenden Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung. Dies ist trotz der umfangreich dargelegten und erläuterten Veränderungsbedarfe an der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung und insbesondere der Kritik an der Vorgabe „90% Impfquote für ältere Menschen “ erfolgt.

 

 

Verknüpfte Artikel:

SenGPG - Vierte Verordnung zur Änderung der Zweiten Pflegemaßnahmen-Covid-19-Verordnung ab 06.05.21

Downloads für Mitglieder:

21 0529 Fünf ÄndVO Zweite PflegeCovidVO Auszug GuVblatt ausgabe nr 41 vom 29 5 2021 s 513 520

 

pdf 21 0601 Abgh Vorlage 5ÄndVO 2PflegeCovid19VO d18 3776 (54 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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