Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes zur Neufassung der Coronavirus-Impfverordnung

Das Gesundheitsministerium plant zum 7. Juni 2021 die Aufhebung der Impfpriorisierung in Bezug auf die Coronavirus-Schutzimpfung. Der Paritätische Gesamtverband hat zu diesen Plänen Stellung genommen.

In seiner Stellungnahme betont der Paritätische Gesamtverband zunächst, dass er das Ansinnen des Gesetzgebers, möglichst schnell allen Bürgerinnen und Bürgern ein Impfangebot zur Verfügung stellen zu können, nachvollziehen kann. Es ist im Hinblick auf die angestrebte Herdenimmunität in der Bevölkerung eine sinnvolle und erwünschte Maßnahme, deren Zeitpunkt allerdings unter der Abwägung von verschiedenen Risiken und plausibel begründbar gewählt werden muss. Beides ist nach Einschätzung des Paritätischen bei den Plänen des Gesetzgebers in Bezug auf die Coronavirus-Impfverordnung nicht gegeben.


Der Paritätische Gesamtverband empfiehlt dem Gesetzgeber deshalb, bei der Aufhebung der Impfpriorisierung darauf zu achten, dass bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Den kompletten Wortlaut der Stellungnahme finden Sie nebenstehend.

 

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Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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