Aktualisierung BGW-Branchenstandards Alten- und Pflegeheime, Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen, Beratungs- und Betreuungseinrichtungen zum 10.05.2021

Aktualisierung der BGW-Branchenstandards

Mit Wirkung zum 10.05.2021 wird der Branchenstandard der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen aktualisiert. Ebenso wird der Branchenstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste mit Wirkung zum 12. Mai 2021 neu veröffentlicht.

Der Gesamtverband informiert: Basierend auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzverordnung“ (Corona-ArbSchV), der„SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS) hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) unterstützend einen Branchenstandard für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen entwickelt. Dieser konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Beschäftigte vor dem Corona-Virus zu schützen. Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes und bietet eine Hilfestellung für Alten- und Pflegeheime sowie Einrichtungen für die Betreuung von Menschen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen. m SARS-CoV-2. Nicht zuletzt orientiert sich auch die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard.

Dieser Branchenstandard wird mit Wirkung zum 10. Mai 2021 aktualisiert.

In diesem Zuge ist ein Passus zu geimpften Beschäftigten aufgenommen worden. Erste wissenschaftliche Erkenntnisse weisen darauf hin, dass nach einer vollständigen Impfung mit einem der in Deutschland zugelassenen Impfstoffe das Risiko, an COVID-19 zu erkranken beziehungsweise hospitalisiert zu werden, zu einem sehr hohen Prozentsatz verhindert werden kann. Auch wenn das Tragen von FFP2-Masken sowie von Mund-Nasen-Schutz gleichwohl im Grundsatz weiterhin erforderlich bleibt, sieht die BGW, dass im Einzelfall für körpernahe Pflegetätigkeiten, abhängig vom Impfstatus der beteiligten Personen, Anpassungen beim Tragen von Atemschutz erwogen werden können.

Der entsprechende Absatz ist unter Ziff. 15. zu "Mund-Nasen-Schutz und persönliche Schutzausrüstung" im Standard zu finden.

In gleicher Weise wird auch der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard für Beratungs- und Betreuungseinrichtungen sowie soziale Dienste mit Wirkung zum 12. Mai 2021 aktualisiert.

 

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21 0503 SARS CoV 2 Arbeitsschutzstandard Beratung Betreuung final

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Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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