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STIKO/SenGPG - PM zu Impfempfehlung AstraZeneca vom 30.03.2021 / ergänzt 01.04.2021

Die Aufgabe der STIKO ist es, alle wissenschaftlichen Daten zur Wirksamkeit und Sicherheit von Impfstoffen kontinuierlich zu bewerten und daraus Empfehlungen abzuleiten. Dies gilt natürlich auch, wenn neue Erkenntnisse zur Sicherheit eines Impfstoffes gewonnen werden, die vorher nicht vorlagen, da die Anzahl geimpfter Personen in den Zulassungsstudien nicht ausreichte, um diese zu erkennen.

Nach mehreren Beratungen hat die STIKO auch unter Hinzuziehung externer Expert:innen mehrheitlich entschieden, auf Basis der derzeit verfügbaren Daten zum Auftreten seltener, aber sehr schwerer thromboembolischer Nebenwirkungen die COVID-19 Vaccine AstraZeneca nur noch für Personen im Alter ab 60 Jahren zu empfehlen, da diese Nebenwirkung 4 bis 16 Tage nach der Impfung, ganz überwiegend bei Personen im Alter <60 Jahren auftraten.

Hinsichtlich der Frage der Verabreichung der zweiten Impfstoffdosis für jüngere Personen, die bereits eine erste Dosis der COVID-19 Vaccine AstraZeneca erhalten haben, wird die STIKO bis Ende April eine ergänzende Empfehlung abgeben. Da die Impfung mit dem AstraZeneca-Impfstoff Anfang Februar begonnen wurde, sind bei einem empfohlenen Impfabstand von 12 Wochen die ersten Zweitimpfungen Anfang Mai vorgesehen.

Der abgestimmte Beschlussentwurf und die wissenschaftliche Begründung befinden sich aktuell im Stellungnahmeverfahren mit den Bundesländern und den betroffenen Fachkreisen. Die Verabschiedung des Beschlusses wird nach Prüfung der Rückläufe und erneuter Beratung der STIKO am Donnerstag, den 01.04.2021, erfolgen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, dass sich nach dem Stellungnahmeverfahren noch Änderungen an dem Empfehlungsentwurf ergeben.

 

Die Senatsverwaltung teilte am 30.03.2021 Stand 15.30 Uhr per PM mit:

30.03.2021, 15:33 Uhr – Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Berlin setzt Impfen mit AstraZeneca für Personen unter 60 Jahren vorerst aus


Die Senatsverwaltung für Gesundheit rechnet kurzfristig mit einer neuen Empfehlung der Ständigen Impfkommission (STIKO) und einer Entscheidung des Paul-Ehrlich-Instituts über den Einsatz des AstraZeneca-Impfstoffes. Vorsorglich werden die Impfungen mit AstraZeneca im Land Berlin für alle Personen unter 60 Jahren unverzüglich ausgesetzt, bis diese vorliegen.

 

Ergänzung:

31.03.2021, 15:31 Uhr – Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung

Senatsgesundheitsverwaltung informiert über das weitere Vorgehen zur Impfstoffaussetzung von AstraZeneca - Neue Impftermine für über 60-Jährige schon ab Karfreitag verfügbar

In der Gesundheitsministerkonferenz (GMK) vom 30.03.2021 wurde der Beschluss gefasst, den Impfstoff AstraZeneca in der Regel nicht mehr an Personen unter 60 Jahren zu verimpfen. Das Land Berlin hatte die Impfungen bereits am selben Tage vorsorglich gestoppt.

Personen, die in Berlin ihren AstraZeneca-Termin gebucht hatten, wurden per E-Mail oder SMS über die Absage ihrer Termine informiert, sofern sie diese Kontaktmöglichkeiten bei der Buchung angegeben haben, ansonsten über die Medien, online, oder in der Hotline bei Nachfrage. Der vergebene Impfcode behält selbstverständlich für alle ausgefallenen Impfungen seine Gültigkeit und kann für eine nächste Buchung genutzt werden.

Beim Personal der weiterführenden und beruflichen Schulen ist dies jedoch anders. Bei dieser Gruppe gibt es eine Abfrage im Buchungsprozess. Darin werden die Betreffenden gebeten, aus Fairnessgründen gegenüber den chronisch Kranken und älteren Personen, sich erst um einen Impftermin wieder zu bemühen, wenn sie im Rahmen der Priorität 3 dazu öffentlich aufgerufen werden. Dies wird an der Registrierung im Impfzentrum kontrolliert, um Umgehungsversuche zu verhindern.

Vor dem 14. April 2021 sind noch keine Zweitimpfungen terminiert. Grundsätzlich können sie nach entsprechender ärztlicher Beratung jedoch durchgeführt werden. Im Verlauf des April rechnet das Paul-Ehrlich-Institut mit Daten über die Wirksamkeit kombinierter Impfstoffe, also z.B. für den Fall, dass der Zweitimpfungstermin mit Biontech durchgeführt wird, obwohl die Erstimpfung mit AstraZeneca durchgeführt wurde.

Die GMK hat ebenfalls beschlossen, dass sich Personen, die das 60. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und die gemeinsam mit dem impfenden Arzt nach ärztlichem Ermessen und bei individueller Risikoanalyse nach sorgfältiger Aufklärung entscheiden können, ob sie doch mit AstraZeneca geimpft werden wollen. Die Ärztinnen und Ärzte im Modellprojekt entscheiden deshalb selber mit ihren Patientinnen und Patienten, ob sie AstraZeneca an unter 60jährige verimpfen. In den Impfzentren ist dies aufgrund des Beratungsbedarfs jedoch ausgeschlossen. Die Empfehlung der Ständigen Impfkommission bietet hierfür den nötigen Spielraum. Die Arztpraxen im Modellprojekt können ab sofort ihre 60-70-jährigen Patientinnen und Patienten mit AstraZeneca impfen.

Für die über 60-jährigen, die noch keine Impfeinladungen aufgrund einer anderen Priorität bekommen haben, wird ein besonderes Team in der Hotline eingerichtet. Die Betroffenen können schon ab dem 1. April ausschließlich telefonisch an der Impfhotline 030/9028-2200 einen Termin erhalten. Dafür ist eine E-Mailadresse oder eine Handynummer erforderlich. Die Termine können für den 2.-6. April im CIZ-Tegel oder vom 2.-11. April im CIZ-Tempelhof gebucht werden und stehen nur für Impfungen mit AstraZeneca zur Verfügung.

Derzeit sind über 300.000 Menschen im Alter 60-69 noch nicht eingeladen worden und gehören nicht zu den bereits eingeladenen Menschen mit chronischen Erkrankungen.

Pressekontakt: Moritz Quiske,

Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung


 

 

 

 

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