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Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) – im Bundesanzeiger erschienen und in Kraft getreten (Stand 30.03.2021)

Nachdem der Bundesrat das EpiLage-Fortgeltungsgesetz am 26.03.21 final beraten und diesem zugestimmt hat, ist das Gesetz am 30.03.2021 im Bundesanzeiger erschienen und mehrheitlich in Kraft getreten.

Der Bundesrat hat neben der Zustimmung zum Gesetz eine Entschließung verfasst (s. Download), in der die Länder für die durch die Verlängerung des Entschädigungstatbestandes nach § 56 IfSG absehbar entstehenden Mehrkosten eine finanzielle Beteiligung des Bundes an den Landeshaushalten fordern. Diese, so die Forderung, soll auch nach Beendigung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite dauerhaft geregelt werden.

Des Weiteren bittet der Bundesrat die Bundesregierung, sich im Rahmen der Mitgliedschaft der Bundesrepublik bei der WHO und der WTO noch stärker dafür einzusetzen, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um den Ländern des Globalen Südens einen besseren Zugang zu Impfstoffen und Therapien gegen Covid-19 zu ermöglichen.

Mit dem Epi-Lage-Fortgeltungsgesetz wird die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweise fortgeschrieben und werden die aufgrund der Covid-19-Pandemie beschlossenen Sonderregelungen verlängert (vgl. verlinkter AlSoPflegartikel).

 

 

Verknüpfte Artikel:

Gesetz zur Fortgeltung der die epidemische Lage von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen (EpiLage-Fortgeltungsgesetz) – im Bundestag verabschiedet (Stand 04.03.2021)


Downloads für Mitglieder:

pdf Bgbl Gesetz
zur Fortgeltung der die epidemische Lage
von nationaler Tragweite betreffenden Regelungen
Vom 29. März 2021121 (101 KB)

pdf 197 21(B) Beschlussdrucksache Entschließung (113 KB)

 

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