FAQs zur Vermittlung Impfungen von Kontaktpersonen durch ambulante Pflegedienste (Stand 24.03.2021) + PM SenGPG Anlaufstellen für Angehörige (25.03.2021)

Bezugnehmend auf nebenstehendes Schreiben der SenGPG wurden die im Downloadbereich hinterlegten FAQs in Zusammenarbeit mit dem Senat zum Thema Kontaktpersonenversorgung mit Impf-Codes erstellt.

 

Ergänzung PM SenGPG vom 25.03.2021 11:00 Uhr:

"Corona-Anlaufstellen für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen

Die Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung hat ein Verfahren für die Anmeldung zur Corona-Schutzimpfung für Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen entwickelt, die nicht über Pflegedienste oder Pflegekassen zu einem Impftermin eingeladen werden konnten. Aktuell sind 130.000 Impfcodes an die ambulanten Pflegedienste zur Weitergabe an die Kontaktpersonen von Pflegebedürftigen verteilt worden.
Pflegebedürftige über 70 Jahren, die in der eigenen Wohnung oder in einer Pflege-Wohngemeinschaft leben, sowie Vertreter*innen pflegebedürftiger Kinder und Jugendlicher können bis zu 2 enge Kontaktpersonen zur Impfung vorschlagen.
Personen, die nachgewiesenermaßen zu den engen Kontaktpersonen dieser Zielgruppen gehören, können sich per Mail an die Berliner Pflegestützpunkte wenden.

Die E-Mail-Adressen finden Sie auf der Website der Berliner Pflegestützpunkte. (https://www.pflegestuetzpunkteberlin.de/)

 

Pressekontakt: Moritz Quiske,
Pressesprecher der Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung
(030) 9028-2853
Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Rückfragen: Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Telefon: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! "

 

 

 

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Downloads für Mitglieder:

pdf 21 0312 Anschr ambPflegedienste Kontaktpersonen (142 KB)

pdf 21 0324 Anlage Die wichtigsten Fragestellungen Impfstrategie enger Kontaktpersonen (110 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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