Sozialschutz-Paket III - BMAS legt Vorschläge zur Verlängerung von Corona-bedingten Schutzbestimmungen vor

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat am 05.02.2021 eine Formulierungshilfe für die Regierungsfraktionen zu einem Sozialschutz-Paket III erstellt. Hierüber soll das Bundeskabinett am 08.02.2021 befinden. Danach startet das Gesetzgebungsverfahren.

Die neuen Regelungen sollen am 1. April 2021 in Kraft treten.

Dies sind die wesentlichen Inhalte:

  • Einmalzahlung aus Anlass der COVID-19-Pandemie an erwachsene Grundsicherungsberechtigte in Höhe von 150 Euro
  • Verlängerung des vereinfachten Zugangs zu den Grundsicherungssystemen bis zum 31. Dezember 2021
  • Verlängerung der Sonderregelung zur Mittagsverpflegung aus Sozialschutz-Paket bis zum 31. Dezember 2021
  • Verlängerung des Sicherstellungsauftrags nach dem Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes bis zum 30. Juni 2021

 

Es bestand Gelegenheit, zu dem Entwurf bis 6. Feb. 2021 Stellung zu nehmen. Die Beurteilung des Paritätischen in Kürze:

  • Aus unserer Sicht sind die Leistungen unzureichend. Das wird extrem deutlich an den 22 Cent je Tag für Heimbewohner*innen.
  • Das Zusammentreffen von Kinderbonus und Einmalzahlung in § 70 SGB II und § 144 SGB XII muss neu justiert werden.
  • Die Geltung des SodEG muss bis 31. Dez. 2021 verlängert werden.
     

Den Entwurf der Formulierungshilfen sowie die Stellungnahme des Paritätischen Gesamtverbandes finden sich im Downloadbereich.

 

Verknüpfte Artikel:

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Aktualisierung der Weisungen zu den Sozialschutz-Paketen

 

SodEG - Bundeskabinett bringt Verlängerung des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes (SodEG) auf den Weg


Downloads für Mitglieder:

21 0205 Sozialschutz III Entwurf

pdf 21 0205 Stellungnahme Paritätischer BMAS Sozialschutz III (201 KB)

 

Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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