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§150 SGB XI - Aktualisierung FAQ Pflege-Schutzschirm (Umsetzung § 150 Abs. 3 SGB XI); Einsatz Bundeswehr (Stand 02.02.2021)

Der GKV hat in Abstimmung mit dem BMG den FAQ-Katalog (Umsetzung § 150 Abs. 3 SGB XI) erneut aktualisiert. Ergänzungen finden sich in den Antworten zu Nr. 28 (FFP2-Masken), Nr. 43 (Bundeswehreinsätze) und Nr. 44 (Schutzimpfungen). Frage/Antwort Nr. 45 und 46 wurden neu aufgenommen.  Der aktualisierte FAQ-Katalog wird auch auf der Homepage des GKV Spitzenverbandes veröffentlicht werden.

Im Zusammenhang mit der aktualisierten Nr. 43 der FAQ zum Bundeswehreinsatz weisen wir auf den am 27.1.21 erfolgten Kabinettsbeschluss hin. Demnach verzichten die Bundesbehörden auf die Erstattung der Kosten der Amtshilfeeinsätze. Länder und Kommunen müssen demnach für den Amtshilfeeinsatz der Bundeswehr im unten genannten Zeitraum nicht aufkommen.

Aus dem Beschlussvorschlag für das Kabinett (Anlage):

"Die amtshilfeleistenden Bundesbehörden verzichten auf die Erstattung der amtshilfebedingten Auslagen für Hilfeleistungen, die im unmittelbaren Zusammenhang mit der im dringenden Bundesinteresse stehenden Bekämpfung der SARS-CoV2-Pandemie seit dem 1. März 2020 erbracht wurden bzw. bis zum 31. Dezember 2021 erbracht werden. Dies gilt nicht für die vom Bund beschaffte Persönliche Schutzausrüstung und beschafften vergleichbaren Waren, die er an die Länder, die Kassenärztlichen Vereinigungen und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung abgegeben hat. Unabhängig von Satz 1 erfolgt die Prüfung der Amtshilfe weiterhin auf Basis eines schriftlichen Antrags der ersuchenden Behörde."

https://www.bmvg.de/de/aktuelles/bund-uebernimmt-kosten-amtshilfe-bundeswehr-5022072
https://www.bmvg.de/de/presse/corona-pandemie-verzicht-amtshilfebedingte-ausgaben-5021986

 

 

Verknüpfte Artikel:

§150 SGB XI - Aktualisierung FAQ Pflege-Schutzschirm + vorläufiges Formular für Januar 2021

Downloads für Mitglieder:

21 0201 FAQ Rettungsschirm 6 0

pdf 21 0127 dl beschlussvorschlag kabinett erstattungsverzicht data (51 KB)

 

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