Corona-Pandemie: BGW - SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard und Gefährdungsbeurteilung für die ambulante Pflege (Stand 01.12.2020)

Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) hat einen Branchenstandard für die ambulante Pflege entwickelt. Er basiert auf der „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzregel“ und dem „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard“ des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS).

Der Standard konkretisiert branchenspezifisch erforderliche Maßnahmen, um Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der ambulanten Pflege vor dem Corona-Virus zu schützen. Ziel ist dabei, das Infektionsrisiko im Arbeitsalltag zu senken. Dazu müssen Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber die Gefährdungsbeurteilung für ihr Unternehmen aktualisieren (§§ 5–6 Arbeitsschutzgesetz) und um SARS-CoV-2-spezifische Infektionsschutzmaßnahmen ergänzen.

Der Branchenstandard ist eine Richtschnur zur Auslegung des Arbeitsschutzgesetzes. Er zeigt, wie die betreffenden Arbeitsschutzvorschriften in den Betrieben umgesetzt werden. Damit bietet er Hilfestellung für Einrichtungen der ambulanten Pflege bei der Erfüllung ihrer Pflichten zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor einer Infektion mit dem SARS-CoV-2. Zugleich orientiert sich die Beratung und Überwachung der BGW an diesem Standard. Der SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gilt auch für Tätigkeiten, die der Biostoffverordnung (einschließlich Technischer Regeln für biologische Arbeitsstoffe (TRBA), Empfehlungen oder Beschlüsse) unterliegen, sofern dort keine strengeren Regelungen zum Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bestehen.

Andere Lösungen können bei abweichenden Rechtsvorschriften der Bundesländer zum Schutz der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen vorrangig in Betracht kommen. Empfehlungen des Robert Koch-Instituts (RKI) sind zu berücksichtigen.

Dieser SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard gilt ebenfalls für die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) sowie für die spezialisierte ambulante pädiatrische Palliativversorgung (SAPPV).

 

Gleichzeitig hat die BGW in Abstimmung mit den Bundesministerien für Arbeit und Soziales sowie für Gesundheit, der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) sowie dem Robert Koch-Institut (RKI) eine aktuelle „Hilfe zur Ermittlung und Bewertung des Infektionsrisikos durch SARS-CoV-2 in der Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich des Erfordernisses von Atemschutz bei Pflege- und Betreuungstätigkeiten in der ambulanten Pflege“ erarbeitet.

Diese unterstützt Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, im Rahmen ihrer Verantwortung und auf Basis einrichtungsspezifischer Risikofaktoren das Infektionsrisiko für die Beschäftigten in der ambulanten Pflege zu ermitteln, zu bewerten und gegebenenfalls Maßnahmen zum Atemschutz abzuleiten.

Zu finden sind beide Dokumente auf der Webseite der BGW  unter www.bgw-online.de/corona-schutz-pflege

 

 

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Kategorie: Corona-Pandemie / SARS-Covid-19
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