Schriftliche Anfrage der Abgeordneten Sibylle Meister (FDP) vom 27. März 2020 Der Senat von Berlin sichert zu, dass die städtischen Wohnungsunternehmen für die Dauer der Krise, mindestens jedoch für sechs Monate, keine Mieterhöhungen vornehmen, bei Mietrückrückständen individuelle und kulante Lösungen mit den Mieterinnen und Mietern zu vereinbaren, keine Kündigungen bei Zahlungsrückständen ihrer Mieterinnen und Mieter aussprechen und keine Räumungsklagen anzustreben. Die Vorstände und Geschäftsführungen sollen diese Maßnahmen sowohl bei den Wohnungs-als auch bei den Gewerbemietverhältnissen berücksichtigen.
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