Grundrente - Koalitionseinigung zur Einführung einer "Grundrente" vom 10.11.19 / Kompromiss zur Grundrente stößt auf Zustimmung des Paritätischen

Am 10. November 2019 haben sich die Koalitionspartner auf Bundesebene nach lang anhaltenden Kontroversen auf die Einführung einer Grundrente ab 2021 sowie weitere Maßnahmen geeinigt.

Der Paritätische Gesamtverband informiert über die Koalitionseinigung zur Einführung einer "Grundrente":

Anliegend erhalten Sie die Beschlüsse der Regierungskoalition zur Grundrente und damit verbundenen sozial- und wirtschaftspolitischen Fragen, die nachfolgend zusammengefasst und bewertet werden:

  • Einführung einer Grundrente für langjährig Versicherte

Rentnerinnen und Rentner, die über 35 Beitragsjahre in der Rentenversicherung verfügen und dabei im Schnitt nur zwischen 30 und 80 Prozent des durchschnittlichen Einkommens erworben haben, erhalten einen Zuschlag, soweit ihr Einkommen bestimmte Grenzen nicht überschreitet. Ihr Anspruch wird verdoppelt, bis auf maximal 0,8 Entgeltpunkte, dem Gegenwert von Beiträgen aus einem sozialversicherungspflichtigen Einkommen in Höhe von 80 Prozent des Durchschnitts. Dass Menschen, die weniger als 30 Prozent des Durchschnittseinkommens erhielten, nicht profitieren, dient dazu, geringfügige Beschäftigung nicht zusätzlich zu honorieren. Für die Grundrente sollen "Beitragsjahre" zählen. Das sind Zeiten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung, Zeiten für Kindererziehung von bis zu 10 Jahren pro Kind, Zeiten der nicht gewerbsmässigen Pflege, Zeiten des Arbeitslosengeld I Bezugs und Zeiten, in denen Kurzarbeiter-, Schlechtwetter- oder Insolvenzgeld floss.
Die Einkommensgrenze liegt bei 1250 Euro für Alleinstehende und 1950 Euro für Paare. Die Einkommensprüfung soll ohne separate Antragstellung durch einen automatischen Abgleich der Daten zwischen Finanzämtern und Rentenversicherung erfolgen. Das ist derzeit technisch noch nicht möglich, rechtzeitig zum Inkrafttreten Anfang 2021 sollen die Voraussetzungen vorliegen. Wer knapp an den Voraussetzungen von 35 Beitragsjahren oder der Einkommensschwelle scheitert, soll von einer noch nicht näher definierten Gleitzone profitieren. Besonders Frauen werden profitieren. Sie stellen 70 bis 80 Prozent der Zuschlagsberechtigten. Die Kosten von etwa 1,5 Milliarden Euro werden aus Steuermitteln finanziert.

Der Paritätische begrüßt die Einigung grundsätzlich. Sie ist eine Unterstützung für Menschen, die langjährig beschäftigt waren und dabei geringe Löhne erhielten, gepflegt haben oder Kinder erzogen haben. Als Beitrag zur Bekämpfung von Altersarmut ist sie nur beschränkt tauglich. Hier bedarf es weitergehender Reformen. Sehr positiv ist, dass die Zahl der Berechtigten gegenüber der ursprünglichen Einigung im Koalitionsvertrag deutlich ausgebaut wurde. Nach den Regelungen im Koalitionsvertrag hätten lediglich etwa 130.000 Menschen profitiert. Nach der nun getroffenen Einigung profitieren bis zu 1,5 Millionen Menschen. Die Höhe der Aufstockung kann im Einzelfall über 400 Euro betragen. Der Begriff der "Grundrente" ist allerdings irreführend und weckt falsche Erwartungen. Gemessen an den kalkulierten Ausgaben von etwa 1,5 Milliarden Euro wird der durchschnittliche Grundrentenzuschlag 85 Euro (brutto) monatlich kaum übersteigen.

  • Einführung von Freibeträgen in der Grundsicherung und beim Wohngeld

Auch wer einen Grundrentenzuschlag bekommt, wird wegen der Deckelung des Zuschlages allenfalls eine Rente knapp über der Grundsicherungsschwelle erhalten. Die Koalition hat sich deshalb auf zusätzliche Freibeträge in der Grundsicherung und beim Wohngeld geeinigt, so dass sowohl Grundsicherungsberechtigte als auch knapp darüber liegende Menschen spürbar mehr als den bisherigen Grundsicherungsbetrag haben und der Zuschlag nicht durch Kürzungen beim Wohngeld oder eine Anrechnung in der Grundsicherung aufgehoben wird. Der Freibetrag in der Grundsicherung setzt voraus, dass die Berechtigten über 35 Beitragsjahre verfügen. Das gelingt etwa 130.000 Menschen, etwa 25 Prozent. Die Freibeträge werden zusätzlich und analog zu den bestehenden Freibeträgen für private und betriebliche Vorsorge gezahlt. Sie betrag 100 Euro zzgl. 30 Prozent der darüber hinausgehenden Ansprüche und sind dabei auf je 212 Euro gedeckelt. Diese Einigung schafft ein Mehrklassensystem in der Grundsicherung:

  • Die "unwürdigen" Grundsicherungsempfänger, die bekommen wie bisher den Regelbedarf von 424 Euro zzgl. zzgl. der Kosten der Unterkunft und Heizung bei voller Anrechnung ihrer Einkommen. Im Schnitt liegt der Bedarf bei etwa 800 Euro.
  • Die etwa 25 Prozent unter ihnen, die über 35 Beitragsjahre verfügen. Da sie mit 35 Beitragsjahren in der Regel auch Renten bis zu 212 Euro, dem Freibetrag haben, kommen sie künftig auf durchschnittlich 1012 Euro.
  • Der kleine Teil derer unter den 25 Prozent, die nochmal betrieblich oder privat vorgesorgt haben, vielleicht auch, weil sie der Rente nach ein paar Jahren den Rücken gekehrt haben. Sie können künftig bis zu 1224 Euro IN der Grundsicherung erhalten.

Der Paritätische kritisiert dieses Mehrklassensystem, da es Grundsicherungsberechtigte erster, zweiter und dritter Klasse schafft. Er fordert stattdessen die Einführung eines einheitlichen Freibetrages für alle Grundsicherungsberechtigten, denn auch Menschen mit weniger als 35 Beitragsjahren haben eine Anerkennung ihrer Leistungen verdient. Durch den schon jetzt bestehenden Freibetrag für private und betriebliche Vorsorge wird diese Vorsorgeform privilegiert und ein Anreiz geschaffen, Einkommen in dieser häufig unrentablen privaten Vorsorge anzulegen. Das schwächt die gesetzliche Rentenversicherung. Der Paritätische fordert deshalb einen einheitlichen Freibetrag für die Alterssicherung.

  • Senkung der Beiträge zur Arbeitslosenversicherung

Bereits zum Jahresanfang 2019 sind die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung von 3 auf 2,5 Prozent des Bruttoverdienstes gesenkt worden. Bis 2022 soll er nun bei 2,4 Prozent festgeschrieben werden. Das entspricht einer Entlastung der Arbeitgeber und Arbeitnehmer in Höhe von 1,2 Milliarden Euro/Jahr. Der Paritätische sieht diese Beitragssenkung kritisch, da damit notwendige Investitionsmittel in der Arbeitslosenversicherung verringert werden.

  • Entlastung von Beziehenden von Betriebsrenten und Kapitalauszahlungen

Bislang waren die Beziehenden der genannten Leistungen vollständig zur Gesetzlichen Krankenversicherung beitragspflichtig, was zu erheblichen Protesten bei den Betroffenen geführt hat. Etwa ein Drittel aller Beschwerdebriefe von Betroffenen, die hier eingehen, bezieht sich auf diese aufgrund der behaupteten "Doppelverbeitragung" (Beiträge auf das Erwerbseinkommen und mögliche Beiträge auf Vorsorge, die aus dem Erwerbseinkommen entrichtet wurde). Während der Versicherungsbeitrag bei gesetzlichen Renten jeweils zur Hälfte von der Rentenversicherung und den Versicherten getragen, während die Beiträge auf Betriebsrenten und Kapitalauszahlungen vollständig von den Berechtigten gezahlt werden mussten, soweit die Ansprüche die Freigrenze von 155,75 Euro überstiegen. Nur wer darunter lag, war beitragsfrei. Diese Grenze wird nun in einen dynamischen Freibetrag umgewandelt, d.h. alle Beziehenden profitieren künftig. Die Kosten von 1,2 Milliarden Euro sollen vorwiegend aus der Liquiditätsreserve der Krankenversicherung entnommen werden: die Gemeinschaft der Beitragszahlenden trägt damit die Kosten der Entlastung der häufig einkommensstarken Beziehenden zusätzlicher Einkommen.

Die Einigung ist differenziert zu betrachten. Der Paritätische spricht sich dafür aus, auf Leistungen der betrieblichen Altersvorsorge bzw. auf Kapitalabfindungen grundsätzlich keine Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zu erheben, wenn sie aus Beiträgen auf Einnahmen resultieren, die bereits verbeitragt worden waren. Der Paritätische unterstützt die zusätzliche Einführung von Freibeträgen, wie in diesem Fall, soweit diese in gleichem Maße auch für die Leistungen der Gesetzlichen Rentenversicherung Anwendung finden und daraus resultierende Mindereinnahmen der Gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung aus Steuermitteln ausgeglichen werden.

  • Der maximale Förderbetrag für die arbeitgeberfinanzierte betriebliche Altersversorgung bei Geringverdienenden wird von 144 Euro auf 288 Euro angehoben, der Höchstbetrag für Mitarbeitkapitalbildungen von 360 auf 720 Euro verdoppelt.
  • Bei der KfW wird ein Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien in Höhe von bis zu 10 Milliarden Euro aufgelegt.

Nachrichtlich Pressemeldung vom 11.11.2019

Als einen intelligenten Kompromiss begrüßt der Paritätische Wohlfahrtsverband die Einigung der Großen Koalition auf ein Grundrenten-Modell. Er mahnt an, die nach langem Ringen gefundene Lösung nun zügig umzusetzen, fordert jedoch zugleich Verbesserungen für den Kreis der Grundsicherungsbeziehenden.

"Bei aller Kritik, die man im Detail haben kann und muss: der Kompromiss zur Grundrente ist besser als man hätte erwarten dürfen. Es ist kein fauler, sondern ein intelligenter Kompromiss", so Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbands.

Aus Sicht des Paritätischen stellt das Modell eine ausbaufähige Grundlage für eine echte Mindestrentenregelung dar. Kritik übt der Verband jedoch an den Plänen, unterschiedliche Freibetragsregelungen für Renteneinkünfte von Altersgrundsicherungsbeziehenden einzuführen. "Der Schritt, endlich Renteneinkünfte nicht mehr voll in der Altersgrundsicherung anzurechnen, ist überfällig und richtig. Es kann jedoch nicht angehen, dass dies nur für Grundsicherungsbeziehende mit 35 und mehr Beitragsjahren gilt. Dies ist eine nicht akzeptable Diskriminierung aller anderen Bezieherinnen und Bezieher kleiner Renten in der Grundsicherung", so Schneider. Der Paritätische fordert einheitliche Freibeträge auf Renten für alle Grundsicherungsbeziehende.

Ausführliche Analyse des Paritätischen: Die Grundrente: ein Meilenstein auf einem langen Weg: https://www.der-paritaetische.de/index.php?id=1496&tx_t3extblog_blogsystem[post]=28&tx_t3extblog_blogsystem[day]=12&tx_t3extblog_blogsystem[month]=11&tx_t3extblog_blogsystem[year]=2019&tx_t3extblog_blogsystem[action]=show&cHash=68e3f3109a46d284a2eef504bdf969e3

 

 

 

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Kategorie: A9 Gesetze, Rat & Wissenswertes für ältere Menschen
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