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Handreichung des Paritätischen Gesamtverbandes erläutert die Rahmenbedingungen einer virtuellen Mitgliederversammlung

Die vorliegende Handreichung erläutert die Rahmenbedingungen einer virtuellen Mitgliederversammlung durch die Corona Gesetzgebung

Inmitten der Corona-Pandemie stellte sich zunehmend die Frage nach Alternativen für die Durchführung von den klassischen Mitgliederversammlungen und deren Rahmenbedingungen. Der Bundestag reagierte daraufhin mit dem Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Zivil-, Insolvenz- und Strafverfahrensrecht (GesRuaCOVBekG). Das Gesetz gewährt den Vereinen auch ohne entsprechende Satzungsgrundlage befristet bis 31.12.2021, dass neben Präsenz-Versammlungen virtuelle Mitgliederversammlungen stattfinden können. Außerdem wird die Handlungsfähigkeit der Vereine dadurch gewährleistet, dass Mitglieder ihre Rechte durch schriftliche Abstimmung vor der Versammlung oder in Form eines Umlaufverfahrens außerhalb einer Mitgliederversammlung wahrnehmen können.

Aufgrund der großen Praxisrelevanz hat der Gesamtverband in Zusammenarbeit mit den Juristinnen der Landesverbände Hessen, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz/ Saarland, Nordrhein-Westfalen und Sachsen die als Download hinterlegte Fachinformation erstellt.

 

 

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Downloads für Mitglieder:

20 1214 Virtuelle Mitgliederversammlung Fachinformation

 

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