Ein Foto von der Konferenz ist schnell getwittert; das Internet strotzt vor Grafiken, die zum frisch getippten Beitrag passen. Doch wer leichtfertig irgendwelche Bilder veröffentlicht, kann ebenso leicht Ärger bekommen. Der Fachanwalt Dr. Till Kreuzer hat für #GleichImNetz eine auch für Laien verständliche Handreichung verfasst, die praxisnah über rechtliche Fallstricke beim Erstellen und Verbreiten von Bildmaterial aufklärt. |
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Downloads für Mitglieder: pdf Handreichung Urheberrecht und Persoenlichkeitsrechte (1.48 MB) |