Die Vergabe der Fördermittel des Deutschen Hilfswerkes (DHW) über das KDA werden ab dem 01.01.2018 nicht mehr vom KDA sondern von den Wohlfahrtsverbänden selbst bzw. der DHW Geschäftsstelle in Hamburg bearbeitet. Zudem verlegt das KDA seinen Dienstsitz nach Berlin. Im Zuge des Umzuges von Köln nach Berlin und der Neustrukturierung der Produkte und Prozesse wird das KDA in enger Abstimmung mit dem Deutschen Hilfswerk und den Wohlfahrtsverbänden die Vergabe der Fördermittel des Deutschen Hilfswerkes ab 2018 nicht mehr weiter wahrnehmen. Das KDA, das Deutsche Hilfswerk und die Wohlfahrtsverbände haben sich darauf verständigt, dass die Wohlfahrtsverbände die 2018er Anträge ihrer Mitgliedsorganisationen selbst bearbeiten, sich die Verbände und das DHW im Übergangsjahr 2018 gemeinsam um ein praktikables und einvernehmliches Verfahren für den Zeitraum nach 2018 bemühen.
In Zusammenhang mit diesen Veränderungen ist die Frist zur Einreichung der Verwendungsnachweise von Maßnahmen, die in 2017 vom KDA gefördert wurden, auf den 15.02.18 verkürzt. |
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Verknüpfte Artikel: KDA - Berichtigte Förderrichtlinien des Kuratorium Deutsche Altershilfe (KDA) 2016 KDA - Neue Förderrichtlinien des KDA ab Januar 2016 und neue Formulare
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