Senat Berlin - Regierungserklärung und 100 Tage-Programm 2017

 

Der Berliner Senat hat nach seiner Klausur am 9. Januar 2017 ein gemeinsames Programm für die ersten 100 Tage veröffentlicht sowie Richtlinien der Regierungspolitik vorgelegt.

Die Presseerklärung vom 10.1.2017 zum 100-Tage-Programm fällt für den Bereich Gesundheit, Pflege und Gleichstellung die Aussage, dass „mit dem Inkrafttreten des Pflegestärkungsgesetzes zum 1. Januar 2017 der Informationsbedarf gedeckt“ (werden soll). „Hierzu werden derzeit niedrigschwellige und kultursensible Informationen von Pflegebedürftigen und Angehörigen insbesondere über Broschüren in sieben Sprachen erarbeitet.“

Differenzierter sind die „Richtlinien der Regierungspolitik“, die am 11.1.2017 durch den regierenden Bürgermeister im Parlament in der Regierungserklärung vorgestellt werden und dem Grunde nach verdichtete Inhalte der Koalitionsvereinbarung darstellen.

Für die Referatsbereiche Ältere Menschen, Altenhilfe, Seniorenpolitik und Pflege sind nachfolgende ausgewählte Aussagen lesenswert:

Versorgung Schwerstkranker und Sterbender weiterentwickeln (S.30)

Das dritte Hospiz- und Palliativkonzept wird fortgeschrieben. Der Senat setzt sich für die Etablierung einer Hospizkultur in den Pflegeheimen und die Stärkung der Palliativkompetenz in den Aus- und Weiterbildungen ein. Die Weiterentwicklung der Palliativ- und Hospizversorgung wird mit einem Landesförderprogramm bedarfsgerecht unterstützt, auch für Kinder und Jugendliche. Die allgemeine ambulante Palliativversorgung (AAPV) wird gestärkt. An der Charité wird ein Fachbereich für Palliativmedizin eingerichtet.

Pflege (S. 31)

Eine gute und sichere Pflege ist unverzichtbarer Teil der Daseinsvorsorge. Im Rahmen eines Dialogprozesses "Pflege 2030“ mit Stadtgesellschaft und Betroffenen soll eine nachhaltige Perspektive für gute Pflege und Pflegebedingungen in Berlin entwickelt werden.

Gute Arbeitsbedingungen für gute Pflege (S. 31)

Der Senat setzt sich für eine nachhaltige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Pflegekräfte ein. Dazu startet er die Initiative "Pflege 4.0 - Made in Berlin“ und führt die Landesinitiative „Für ein gutes Leben im Alter in Berlin – Qualitäts- und Qualifizierungsoffensive für Fachkräfte-sicherung in der Altenpflege“ weiter. Der Senat setzt sich dafür ein, dass Vergütungssteigerungen nachprüfbar den Pflegekräften zugutekommen.

Fachkräftebedarf sichern (S. 32)

Um den kontinuierlich steigenden Fachkräftebedarf in der Altenpflege abzusichern, wird eine branchenbezogene Ausbildungsabgabe für die Ausbildung in der Altenpflege angestrebt. Die Ausbildung in der Altenpflege bleibt kostenfrei. Der Senat stellt ein durchlässiges und abgestimmtes Ausbildungs- und Qualifizierungsangebot für Pflegepersonal sicher.

Pflegeangebote weiterentwickeln

Der Senat unterstützt die Weiterentwicklung von Pflegeangeboten im Hinblick auf unterschiedliche kulturelle und sexuelle Identitäten sowie die Vielfalt der Lebensstile weiter. Im Bereich Tages- und Kurzzeitpflege wird angestrebt, die Kapazitäten auszuweiten. Im Bundesrat setzt sich das Land Berlin für einen Rechtsanspruch auf flexible Tages- und Nachtpflegeangebote ein.

Versorgung hochaltriger Menschen sicherstellen

Der Senat trägt den besonderen Bedürfnissen hochaltriger Menschen Rechnung und implementiert die im Dialogprozess Rahmenstrategie 80 plus erarbeiteten Ziele und Maßnahmen zur Verbesserung der gesundheitlichen und pflegerischen Versorgung unter Berücksichtigung der Senior/innenpolitischen Leitlinien. Der Senat setzt sich für eine Ausweitung des "Berliner Modells" mit heimärztlicher Versorgung in stationären Pflegeeinrichtungen ein.

Qualität in der Pflege sichern

Das Wohnteilhabegesetz (WTG) wird weiterentwickelt, um die Pflege- und Betreuungsqualität umfassend zu sichern und die Selbstbestimmung sowie den Schutz der Bewohner/innen zu stärken. Die pauschale Vergütung wird an die Einhaltung von Qualitätskriterien geknüpft.

Der Senat verstärkt das Vorgehen gegen Leistungsmissbrauch in der ambulanten Pflege und führt die personelle Unterstützung der Bezirke in diesem Bereich fort. Die Rahmenverträge werden dahingehend weiterentwickelt, dass die Rechte des Sozialhilfeträgers gestärkt werden und wirksamer gegen auffällig gewordene Pflegedienste vorgegangen werden kann. Verstöße von Heimbetreibern gegen geltende

Senior/innen  (S. 9)

Die Senior/innenpolitischen Leitlinien werden unter Berücksichtigung der Belange älterer Menschen und deren Lebensstile, Herkunft oder geschlechtliche Orientierung sowie kultureller Viel-falt partizipativ weiterentwickelt. Der Senat stärkt die Arbeit der Senior/innenvertretungen und des Senior/innenbeirats und stattet die Geschäftsstelle besser aus. Um den ehrenamtlichen Dienst im sozialen Dienst zu stärken, werden die Bezirke finanziell unterstützt.

In jedem Bezirk wird eine „Altenhilfekoordination“ eingerichtet. Die geriatrisch-gerontopsychiatrischen Verbünde werden gestärkt (…)

 

 

 

 

Verknüpfte Artikel:

Geschäftsverteilung des Senats von Berlin 2017

Berlin gemeinsam gestalten. Solidarisch. Nachhaltig. Weltoffen

 

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pdf Richtlinien der Regierungspolitik (327 KB)

pdf 100 Tage Programm (112 KB)

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Kategorie: themenübergreifend allgemein
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