Positionierung des Paritätischen Gesamtverbandes zur Alterssicherung und Gesetzentwurf zum einheitlichen Rentenrecht

 

Aktualisierung: Heute im Bundestag vom 15. Mai 2017 berichtet über die Anhörung: zum „Korrekturbedarf bei Rentenanpassung“

Berlin: (hib/HAU) Experten sehen Nachbesserungsbedarf bei dem von der Bundesregierung vorgelegten Gesetzentwurf zur Anpassung des Rentenwertes in Ost und West bis zum Jahr 2025 (18/11923). Das wurde während einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Arbeit und Soziales am Montagnachmittag deutlich, bei der auch über Anträge der Fraktion Die Linke (18/10862) und der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (18/10039) beraten wurde.

Der Regierungsentwurf sieht die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vor. In einem ersten Schritt soll der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 1. Januar 2019 an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum 1. Januar 2025 vollständig erreicht haben. In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.

Der Einzelsachverständige Professor Eckart Bomsdorf machte darauf aufmerksam, dass zum 1. Juli 2017 der Rentenwert Ost bereits 95,7 Prozent des Westwertes erreichen wird, was fast dem Wert entspreche, der laut dem Gesetzentwurf erst Mitte 2018 erreicht werden soll. Die gesetzliche Regelung könne daher zu einer Verschlechterung der Situation der Ostrentner führen, sagte Bomsdorf. "Das ist nicht akzeptabel, deshalb muss hier nachgebessert werden", forderte der Experte. "Hinreichend und sinnvoll" zur Lösung des Problems sei es, die für 2019 bis 2024 vorgesehene Anpassung auf die Jahre 2018 bis 2023 vorzuziehen. Bomsdorf schlug zudem eine Mindestbegünstigungsklausel vor, der entsprechend das alte Rentenrecht angewendet werden kann, wenn dies zu einem höheren Rentenwert Ost führen würde.

Sowohl beim Bundesverband der Volkssolidarität als auch bei der Arbeiterwohlfahrt (AWO) stießen Bomsdorfs Vorschläge auf Zustimmung. Es werde in der Tat eine Günstigerregelung benötigt, sagte AWO-Vertreter Ragnar Hoenig. Aus Sicht der AWO sei es auch vertretbar, die Angleichung des aktuellen Rentenwerts (Ost) schneller zu vollziehen als den Abbau der so genannten Hochwertung von Ostrenten. Alfred Spieler von der Volkssolidarität unterstützte ebenfalls die Forderung nach einer Günstigerregelung. Spieler betonte zugleich, es wäre wünschenswert gewesen, die Angleichung der aktuellen Rentenwerte "wie im Koalitionsvertrag vereinbart" bis zum Jahr 2020 zu vollenden. Außerdem forderte er, ernsthaft zu prüfen, für Ost und West die "Rente nach Mindestentgeltpunkten" wieder zur Geltung zu bringen.

Dieser Forderung schloss sich auch Markus Hofmann vom Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB) an. Der DGB-Vertreter machte darauf aufmerksam, dass die "systemisch folgerichtige" Aussetzung der Höherbewertung ostdeutscher Löhne trotz der Anhebung des Rentenwertes negative Auswirkungen auf das Rentenniveau haben könne, da auch in den nächsten Jahren mit erheblichen Differenzen im Lohnniveau Ost und West zu rechnen sei. Grund dafür sei, dass es in vielen Bereichen Ostdeutschlands tariffreie Zonen gebe, weil sich viele Arbeitgeber "aus der Verantwortung stehlen und tarifflüchtig sind".

Bei der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) bewertet man das anders. Eine Höherwertung der Ost-Löhne müsse bei Angleichung des Rentenwertes entfallen, weil es sonst zu einer systematischen Benachteiligung der Beitragszahler in den alten Bundesländern komme, sagte BDA-Vertreter Alexander Gunkel. Im Übrigen sei es so, dass es inzwischen keine so großen Lohnunterschiede zwischen alten und neuen Bundesländer mehr gebe wie zwischen anderen Regionen. Daher sei eine systematische Höherbewertung der Ost-Löhne auch nicht mehr gerechtfertigt.

Aus Sicht des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) sind in den nächsten Jahren vor dem Hintergrund der anhaltend positiven Wirtschaftslage Tarifsteigerungen in Ost und West zu erwarten, sagte ZDH-Vertreterin Marlene Schubert. Mit einer weiteren Angleichung der Löhne zwischen Ost und West sei auch angesichts der höheren Tarifabschlüsse im Osten zu rechnen, betonte sie.

Lohnspreizungen gebe es auch in Westdeutschland, sagte Bodo Aretz vom Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung. Aretz sagte weiter, für 2017 werde im Osten mit einem durchschnittlichen Bruttojahresentgelt gerechnet, das bei 89 Prozent des Wertes im Westen liege.

Reinhold Thiede von der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV) hält ein Vorziehen der Anpassung des Rentenwerts, wie von einigen Sachverständigen angesprochen, aus Sicht der DRV für denkbar. Entscheidend sei, so Thiede, dass am Ende des Prozesses alle Unterschiede bei der Rente zwischen Ost und West abgebaut sind. Wie viele Schritte dazu benötigt würden, sei nachrangig, urteilte er. Die DRV sei an einem Verfahren mit möglichst wenig Verwaltungsaufwand interessiert und begrüße daher die vorliegende gesetzliche Regelung.

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Der Verbandsrat des Paritätischen Gesamtverbandes hat in seiner Sitzung vom 7. April 2017 die beigefügte Positionierung für ein armutsfestes und solidarisches Alterssicherungssystem beschlossen.

Nachrichtlich hib - heute im bundestag vom 20. April 2017: Ab 2025 soll bundesweit ein einheitliches Rentenrecht gelten. Dazu hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf (18/11923) vorgelegt, der die Angleichung des bisher unterschiedlichen Rentenrechts in Ost und West in sieben Schritten vorsieht. In einem ersten Schritt soll der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2018 auf 95,8 Prozent des Westwertes angehoben werden. Die Bezugsgröße (Ost) und die Beitragsbemessungsgrenze (Ost) sollen zum 1. Januar 2019 an die Höhe des jeweiligen Westwertes angenähert werden und diesen bis zum 1. Januar 2025 vollständig erreicht haben. In weiteren Schritten soll der Verhältniswert zwischen aktuellem Rentenwert (Ost) und dem Westwert jedes Jahr um 0,7 Prozentpunkte angehoben werden, bis der aktuelle Rentenwert (Ost) zum 1. Juli 2024 die Höhe des Westwertes erreicht hat. Ab diesem Zeitpunkt soll dann im gesamten Bundesgebiet nur noch ein einheitlicher Rentenwert gelten. Die Hochwertung der ostdeutschen Einkommen für die Rentenberechnung soll ab Januar 2025 vollständig entfallen. Bis Ende 2024 hochgewertete Verdienste bleiben erhalten.

Der Entwurf eines Gesetzes über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) ist nebenstehend als Download hinterlegt.

 

 

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