Das BMAS hat die Regelbedarfsfortschreibungsverordnung 2020, mit der Höhe der Regelsätze ab 1. Januar 2020, bekanntgegeben. Vorgesehen ist, dass der Regelsatz für die Bedarfsstufe 1 um 8 Euro auf 432 Euro steigt. Für die Regelbedarfsstufen 2 bis 6 sind 389 Euro, 345 Euro, 328 Euro, 308 Euro und 250 Euro vorgesehen. Der Paritätische kritisiert die Erhöhung als eindeutig unzureichend. Die Fehler und Kürzungen aus der Vergangenheit werden mit der Verordnung fortgeschrieben. Eine Erhöhung um 150 Euro statt fünf Euro wäre dringend notwendig (zur Verordnung s. nebenstehenden Download)
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