Beantragung von Mitteln bei PS-Sparen kurzzeitig in größerem Umfang möglich

Es steht einmalig und leider sehr kurzfristig eine größere Summe für Anträge als in den Vorjahren zur Verfügung, aber die Anträge müssen bis Ende Januar eingehen!

 

Generell: diese Beantragung läuft direkt zwischen dem  Träger und einer der Senatsverwaltungen, nicht über den Paritätischen.

Das beigefügten Merkblatt, Stand Januar 2017, enthält etliche Hinweise zur Antragstellung und solltenbeachtet werden.

Weitere Hinweise:  

  • Antragshöhe von 500EUR bis15.000EUR
  • Sachkosten möglichst ohne Folgekosten
  • auch  IT-Ausstattungen etc. möglich
  • Öffentlichkeitsarbeit – auch Jubiläen, Fachtagungen etc, aber keine Honorarkosten, keine Reisekosten
  • Kitabereich: der Träger insg. darf nur 50 Kids haben
  • Schulbereich: Freizeitprojekte außerhalb regulärem Schulbetrieb

Vor einer konkreten Beantragung sollten die Träger ihr Vorhaben kurz mit Herrn Machura oder Frau Schwebe telefonisch vorbesprechen. Die Kontaktdaten finden Sie in den Hinweisen im Anhang.

Bitte geben Sie auch eine Rückmeldung an das Referat Soziales, sollten Sie einen Antrag stellen, vielen Dank. Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

 

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pdf PS Merkblatt Stand Januar 2017 (13 KB)

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Kategorie: Soziales / Wohnungslosenhilfe allgemein
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