Nachfolgend geben wir die zum 01.01.2019 wirksam werdenden Änderungen der AVB - Arbeitsvertragsbedingungen und AVB II - Arbeitsvertragsbedingungen, herausgegeben vom Vorstand des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes - Gesamtverband e. V., bekannt. Wir möchten Sie bitten, vereinbarungsgemäß Ihre Mitgliedschaft in Ihren landesverbandseigenen Veröffentlichungsorganen zu informieren und die Änderungen in Ihrem jeweiligen internen Bereich (Intranet) unter dem Stichwort "AVB/AVB II" zu veröffentlichen. Sie finden die Bekanntmachungen von Änderungen oder Ergänzungen der AVB und AVB II in unseren Fachinformationen (interner Bereich - Personalwesen). Das gilt auch für die AVB und die AVB II als PDF- und Word-Datei in der jeweils aktualisierten Fassung.
In Papierform ist nur die AVB in der jeweils gültigen Fassung kostenpflichtig beim Gesamtverband zu beziehen. Die aktuelle Auflage der AVB sowie die jeweils gültigen Richtwerttabellen werden auf der Homepage des Gesamtverbandes im Bereich "Publikationen" eingestellt. Die Landesverbände sollten damit vereinbarungsgemäß ihre AVB-Informationen verlinken.
1. Richtwerttabelle
2. Entgeltgruppenzulagen
3. Lohnuntergrenze Der Hinweis zur Lohnuntergrenze wird folgendermaßen aktualisiert: "Ab dem 01.01.2019 ist die AVB/AVB II – Lohnuntergrenze von 9,67 brutto je Zeitstunde einzuhalten. Ab 41 Wochenstunden wird die Lohnuntergrenze von 9,67 Euro pro Stunde in der Gruppe A 2 unterschritten. Das Monatsentgelt ist in diesen Fällen nach der § 8 Abs. 4 AVB zu entnehmenden Formel zu berechnen."
4. Hinweis zur 3. Pflegearbeitsbedingungenverordnung (3. PflegeArbbV)
5. Zeitzuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeitarbeit, § 5 Abs. 4 AVB/AVB II
Die Zeitzuschläge in § 5 Abs. 4 AVB/AVB II 1.01.2018 1.01.2019 |
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Downloads: pdf AVB Entgelttabelle 2019 Stand Juli 2018 (23 KB) pdf AVB AVBII Entgeltgruppenzulagen 2019 Stand Juli 2018 xlsx (19 KB) Downloads für Mitglieder:
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