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SGB XI - Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) aktualisiert um Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP)

 

Die Qualitätsprüfungs-Richtlinie häusliche Krankenpflege (QPR-HKP) sowie die Anpassungen der Qualitätsprüfungs-Richtlinien (QPR) sind durch den Vorstand des GKV-Spitzenverbandes beschlossen durch das BMG genehmigt worden. Die QPR-HKP und die Aktualisierung der QPR treten zum 01.01.2018 in Kraft.

Hintergrund: Das PSG III sah verschiedene Änderungen im Bereich Qualitätsprüfungen für ambulante Pflegedienste vor, diese wurden in der neuen QPR-HKP sowie in der bisherigen QPR umgesetzt.  Damit gibt es zwei Qualitätsprüfungs-Richtlinien: die neue QPR HKP nach § 275b SGB V mit Anlagen (für SGB V Pflegedienste mit nur einem Versorgungsvertrag nach § 132a Abs. 4 SGB V) und die angepasste bisherige QPR nach dem SGB XI mit ihren Anlagen. Die Anlagen für die stationäre Pflege sind unverändert (vgl. nebenstehende Artikel).

 

Die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI(Qualitätsprüfungs-Richtlinien – QPR) vom 27. September 2017 sind nebenstehend als pdf-Sammelmappe hinterlegt. Die Richtlinien über die Prüfung der in Pflegeeinrichtungen erbrachten Leistungen und deren Qualität nach § 114 SGB XI (Qualitätsprüfungs-Richtlinien - QPR) wurden aufgrund der Regelungen des Dritten Pflegestärkungsgesetzes angepasst. Sie treten zum 1. Januar 2018 in Kraft.

  • QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 1: Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege
  • QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 2: Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der ambulanten Pflege
  • QPR, Teil 1, ambulante Pflege, Anlage 3: Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die ambulante Pflege
  • QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 1: Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege
  • QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 2: Prüfanleitung zum Erhebungsbogen zur Prüfung der Qualität nach den §§ 114 ff. SGB XI in der stationären Pflege
  • QPR, Teil 2, stationäre Pflege, Anlage 3: Struktur und Inhalte des Prüfberichtes für die stationäre Pflege

Quelle Internetseite des GKV-SV:

 

 

Verknüpfte Artikel:

SGB XI - Vergabeverfahren § 113c SGB XI Personalbemessung und §114 Qualitätsprüfungen (Qualitätsausschuss Pflege gem. § 113b SGB XI) (10/2016)

PTV-S - Anpassung der Pflege-Transparenzvereinbarung stationär an das PSG II (Wirkung ab 01.01.2017) - Änderungsübersicht (9/2016)

QPR - Qualitätsprüfungs-Richtlinien mit Auflagen genehmigt und veröffentlich (Anpassung der QPR nach § 115a Abs. 4 und 5 SGB XI)

QPR - Qualitätsprüfungs-Richtlinien Entwurf GKV SV und Stellungnahme der BAGFW zur Anpassung der QPR

 

Downloads:

pdf 17 1127 QPR pdf Sammelmappe Teil 1 und 2 genehmigt mit Anlagen (3.39 MB)

Downloads für Mitglieder:

 

 

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