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MDS Abschlussbericht „Gewaltfreie Pflege - Prävention von Gewalt gegen Ältere in der pflegerischen Langzeitversorgung“ veröffentlicht

 

Der MDS hat von 2013 bis 2016 ein wissenschaftliches Projekt zur Prävention von Gewalt in der Langezeitpflege in vier Modellkommunen durchgeführt (gefördert durch das BMG). Verlauf und Ergebnisse dieses Projekts wurden am 09.04.2018 in der Langfassung des Abschlussberichts veröffentlicht. Ein Kurzbericht soll zeitnah veröffentlich werden.

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Hintergrund „Gewaltfreie Pflege“

Von August 2013 bis Dezember 2015 wurde das Projekt „Gewaltfreie Pflege - Prävention von Gewalt gegen Ältere in der pflegerischen Langzeitversorgung“ vom Medizinischen Dienst des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen (MDS) durchgeführt. Das vom Bundesministerium für Gesundheit geförderte Projekt wurde von der Universität Köln wissenschaftlich begleitet und hatte zum Ziel, Maßnahmen zur Vermeidung von Gewalt in der Pflege in den teilnehmenden Städten und Regionen (Dortmund, Potsdam, Stuttgart, Landkreis Fulda) zu implementieren.

Zentrales Element des Projekts war die Einrichtung eines Steuerungsgremiums auf regionaler Ebene unter Beteiligung der Heimaufsicht, des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen, der Sozialämter und von ambulanten und stationären Anbietern aus dem Bereich der Pflege sowie anderen Akteuren. Eine Beteiligung von Ärzten und Kliniken konnte, außer in Stuttgart, nicht realisiert werden.

Der Projektbericht versucht durch Handlungsempfehlungen, die Erkenntnisse der Untersuchung auch für andere Regionen zugänglich und umsetzbar zu machen. Unter anderem werden auch Empfehlungen zum Themenkomplex der finanziellen Ausbeutung von alten und pflegebedürftigen Menschen gegeben. Ein Bereich ist der der Stellvertretung durch Betreuung und Vollmacht.

Angemahnt wird in diesem Zusammenhang eine ausreichende betreuungsgerichtliche Kontrolle der ehrenamtlichen und beruflich tätigen Betreuerinnen und Betreuer bei der Vermögensaufstellung.

Außerdem wird der Gesetzgeber aufgefordert, im Bereich der Vorsorgevollmachten „seine grundsätzlich wohlwollende Gutgläubigkeit zu Lauterkeit und Benevolentia der Bevollmächtigten einer kritischen Revision zu unterziehen.“

 

 

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