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PSG II/III - Antwort der Bundesregierung zur Umsetzung der Pflegestärkungsgesetze (PSG) & VKAD Forschungsbericht Medizinische Behandlungspflege in der stationären Pflege

 

Heute im Bundestag vom 19. September 2017 informiert über die Antwort „Wirkung der Pflegereform wird überprüft“. Die Umsetzung der Pflegereform wird nach Angaben der Bundesregierung systematisch überprüft. In einer "umfassenden begleitenden wissenschaftlichen Evaluation" gehe es unter anderem um das Verfahren zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit, heißt es in der Antwort (18/13582) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (18/13453) der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Die Evaluation solle Erkenntnisse zu der Frage liefern, inwieweit die beabsichtigten Wirkungen vor allem des zweiten und dritten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II/III) eingetreten seien. Überprüft würden dabei Vorbereitung und Umsetzung sowie die Ergebnisse aus dem neuen Pflegebedürftigkeitsbegriff hinsichtlich der unterschiedlichen Personengruppen und Akteure. Die Überprüfung diene auch dazu, "eventuelle Anpassungs- und Optimierungsmöglichkeiten während der Umsetzungsphase zu identifizieren". Ferner gehe es um die finanziellen Auswirkungen der beiden Gesetze auf andere Leistungsträger, vor allem die für die Hilfe zur Pflege und Eingliederungshilfe zuständigen Träger der Sozialhilfe.

Aufschlussreich ist, dass die erfolgreiche Umsetzung sich in der Regel auf die Aussagen des GKV-SV zu verschiedenen Fragestellungen bezieht. So wird z. B. die Entwicklung zur Umsetzung des Neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und den damit zusammenhängenden Personalschlüsseln in der Pflege durchaus positiv bewertet, da der GKV-SV angibt, in fast allen Bundesländern bessere Personalschlüssel vereinbart zu haben (s. S. 11). Zum Thema Kurzzeitpflege weist die Bundesregierung aus, dass sich die Zahl der solitären Plätze verringert hat (2,1 Prozent), gleichzeitig aber die Zahl der eingestreuten Plätze um 11,8 Prozent gestiegen ist.

Ausgesprochen schlicht fällt die Begründung aus, weshalb die medizinische Behandlungspflege in stationären Einrichtungen nicht (wie im ambulanten Bereich) über die Krankenversicherung finanziert wird: "… sind mit den Leistungen der sozialen Pflegeversicherung in Pflegeheimen auch die Aufwendungen für die medizinische Behandlungspflege abgegolten.“ Auch mit der weiteren Antwort werden nicht die negativen Folgen für die BewohnerInnen in stationären Einrichtungen aufgeführt. Das aktuelle Gutachten des VKAD (s. Link unten) wiederholt und quantifiziert die unverändert problematische Zuordnung: Die Aufwendungen für Behandlungspflege werden in dem Gutachten pro Bewohner bei 474,75 Euro beziffert, Ausgaben die der stationären Pflege an anderer Stelle (Personalaufstockung, Reduzierung Eigenanteil der Bewohner, etc.) somit entzogen sind.

VKAD Forschungsbericht Medizinische Behandlungspflege in der stationären Pflege: https://www.vkad.de/angebote/publikationen/zeitschriftenbuecherundbroschueren/medizinische-behandlungspflege-in-der-st

VKAD Pressemitteilung: https://www.vkad.de/presse/presse pdf 17 0905 Pflegereform PSG BT 1813582 (283 KB) /forschungsergebnisse-zur-finanzierung-de

 

Nachrichtlich:

ÄZ vom 21.09.2017: Pflegereform Deutlich mehr Menschen erhalten Pflegeleistungen: Nach dem Pflegestärkungsgesetz steigt die Zahl der Menschen, die erstmals als pflegebedürftig anerkannt werden.  https://www.aerztezeitung.de/politik_gesellschaft/pflege/article/943708/pflegereform-deutlich-menschen-erhalten-pflegeleistungen.html?wt_mc=nl.upd.AEZ_NL_SPECIAL.2017-09-21.Pflege.x

 

 

Verknüpfte Artikel:

psg II/III - Aktualisierte Arbeitshilfe des Paritätischen zum Pflegestärkungsgesetz und Präsentationen im Kontext Pflegegrade und Pflegebegriff

 

SGB XI (psg II/III) - Aktualisiertes Gemeinsames Rundschreiben des GKV-SV zu den leistungsrechtlichen Vorschriften (22.08.2017)

 

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