Der Gesamtverband informiert über ein Schreiben der BAGFW an das Bundesministerium der Finanzen zur Änderung des AEAO (vgl. Alsopflege zum Stichwort Änderungen im AEAO aufgrund des sog. Rettungsdiensturteils). Danach dürfen Zweckbetriebe nach § 66 AO "nicht des Erwerbs wegen" betrieben werden. Das bedeutet, dass keine Gewinne angestrebt werden dürfen, die über den "konkreten Finanzierungsbedarf" hinausgehen. Außerdem dürfen mit ihren Mitteln andere Zweckbetriebe gemäß §§ 65, 67, 67a und 68 AO sowie die ideellen Bereiche nicht (mit-)finanziert werden. Der Gesamtverband hat eine Handreichung erarbeitet, die die Problematik ausführlich darstellt und die Handlungsbereiche für Träger aufzeigt. Aufgrund der bestehenden Umsetzungsprobleme in der Praxis haben die Wohlfahrtsverbände mit Vertretern des BMF im April 2017 ein erneutes Gespräch geführt. Das Schreiben der BAGFW an das BMF legt die Problematik ein weiteres Mal dar und eine Änderung des AEAO wird gefordert.
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Verknüpfte Artikel: AEAO - Paritätische Handreichung zur Änderung des Anwendungserlasses zur Abgabenordnung (AEAO) Downloads: pdf 17 0724 B leichinger AEAO Anlage Übersicht Leistungsangebot und Finanzie (118 KB) pdf 17 0724 B leichinger AEAO (338 KB) Downloads für Mitglieder:
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