Die Antwort der Senatsverwaltung auf die Anfrage „Hilfe zur Pflege in den Berliner Bezirken" stellt nicht nur die die unterschiedlichen Wartezeiten sondern auch Mitarbeiteranzahl oder Qualifikation der Mitarbeiter in den einzelnen Sozialämtern heraus (u.a. zu Anträgen auf Hilfen zur Pflege nach SGB XII in den einzelnen Berliner Bezirken jeweils im Jahr 2012, 2013, 2014, 2015 und 2016).
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