Mit dem Newsletter Berliner Sozialrecht Nr. 06/2017 informiert die Senatsverwaltung für Integration, Arbeit und Soziales am 17. Mai über das Rundschreiben zur Neuen Vergütungsvereinbarungen der ambulanten Pflegedienste in Berlin nach § 89 SGBXI ab 01.01.2017 vom 22.12.2016. Es informiert über Änderungen im Leistungskomplexsystem (LK), neue Punktwerte, Übergangsregelung nach § 138 SGB XII zur Weitergewährung der zweiseitigen LK 31, 33-37 und die Anpassung des Investitionskostenprozentsatzes. Das Rundschreiben ist nebenstehend als Download hinterlegt und direkt abrufbar unter: https://www.berlin.de/sen/soziales/berliner-sozialrecht/land/sonstige/2016_12_22.html
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