Die Senatsverwaltung für Finanzen Berlin informiert mit Rundschreiben 1/2017 über die BMI Durchführungshinweise zu den neuen gesetzlichen Regelungen des Pflegezeitgesetzes (PflegeZG) und des Familienpflegezeitgesetzes (FPfZG): Durch das Zweite Gesetz zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften(Zweites Pflegestärkungsgesetz - PSG II) vom 21.12.2015 (BGBI. 1 S. 2424) werden zum 01.01.2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs sind auch die Regelungen zur Renten- und Arbeitslosenversicherung von Pflegepersonen geändert worden. Versicherungspflicht kann hiernach bereits eintreten, wenn eine Pflegeperson einen oder mehrere Pflegebedürftige mit mindestens Pflegegrad 2 wenigstens zehn Stunden wöchentlich, verteilt auf regelmäßig mindestens zwei Tage in der Woche, pflegt. Mit Rundschreiben SenFin IV Nr. 37/2015 und Nr. 3/2016 wurden Sie über die sozialversicherungs- und lohnsteuerrechtlichen Auswirkungen des Gesetzes zur besseren Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf informiert. In dem Zusammenhang mache ich auf folgende Rundschreiben aufmerksam: a. Durchführungshinweise des Bundesministerium des Innern zu den gesetzlichen Regelungen des Pflegezeitgesetzes und des Familienpflegezeitgesetzes vom 20.12.2016 (Beschäftigte im Bundesdienst betreffend), incl. Mustervordrucke, -formulare b. Gemeinsames Rundschreiben der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung über Auswirkungen auf das Versicherungs-, Beitrags- und Melderecht in der Renten- und Arbeitslosenversicherung für nicht erwerbsmäßig tätige Pflegepersonen vom 13.12.2016 Weitere Informationen in der Rundschreibendatenbank des Landes Berlin – SenFIN: http://www.berlin.de/politik-und-verwaltung/rundschreiben/?fulltext=pflege&category=SenFin&issue_no=&issue_year=--+Alle+--&send=1
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Downloads: pdf BMI Rundschreiben vom 20 12 2016 (1) (376 KB) pdf SV RS v 13 12 2016 (2.01 MB) Downloads für Mitglieder:
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