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PSG II - Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI (neu § 53c SGB XI) und BAGFW-Stellungnahme

 

01.12.2016: Der Artikel wurde mit der Stellungnahme der BAGFW zum „Entwurf der Richtlinie zur Anpassung der Betreuungskräfte - Richtlinien nach dem bisherigen § 87b Abs.3 (ab 01.01.2017 in § 53c) SGB XI an die Änderungen durch das PSG II“ ergänzt. Darin wird u.a. gefordert:

  • Anspruch auf zusätzliche Betreuung und Aktivierung in Pflegeeinrichtungen auch für nichtversicherte Sozialhilfeempfänger im Rahmen der Hilfe zur Pflege (derzeit im PSG III nicht enthalten)
  • § 2 Abs.2 : Grundsätze der Arbeit und Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskräfte: Die Aufgaben der zusätzlichen Betreuungskraft müssen neben der Motivation und Betreuung auch die Anleitung umfassen.
  • § 4 Abs.3: Qualifizierungsmaßnahme: Die erforderliche Qualifikationsmaßnahme muss auch berufsbegleitend durchgeführt werden können.
  • Abs.2: Anerkennung erworbener Qualifikationen: Anerkennung der Qualifikationsanforderungen auch bei Ausbildungen als (Alten-) Pflegehelfer/in oder zur Heilerziehungspflege nach landesspezifischen Regelungen.
  • § 6: Streichung der Übergangsregelungen: Die Übergangsregelung ist beizubehalten und anzupassen. Die ab dem 01.01.2017 bestehende Verpflichtung zur Vorhaltung der Betreuungskräfte begründet eine erhebliche Erhöhung des Bedarfs an Betreuungskräften in stationären Einrichtungen. Um diesen Bedarf zu realisieren bedarf es einer Übergangsfrist bis zum 31.12.2017.

Im Rahmen der Umsetzung des PSG II muss eine Anpassung der Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI (neu: § 53c SGB XI) erfolgen. Der GKV hat das Stellungnahmeverfahren zur Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinie eingeleitet. Für Mitgliedsorganisationen sind der Entwurf und die Darstellung im Änderungsmodus als Download hinterlegt.  Die wesentlichen Änderungen betreffen u.a., dass aus „Anspruchsberechtigte“ als „Pflegebedürftige“ bezeichnet werden.

 

Verknüpfte Artikel:

SGB XI - Neufassung der Betreuungskräfte-Richtlinien nach § 87b Abs. 3 SGB XI vom 29.12.2014

Anpassung der Betreuungskräfte-Richtlinie nach § 87 Abs. 3 SGB XI (04.12.2014)

Downloads:

 

Downloads für Mitglieder:

pdf 2016 11 07 Stellungnahme BetreuungskräfteRL Entwurf (78 KB)

pdf 2016 10 17 Anpassung Betreuungskräfte RL PDF (305 KB)

pdf 2016 10 17 Anpassung ÄM Betreuungskräfte RL PDF (315 KB)

 

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